Abmahnung der Motion E-Services GmbH durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte

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Erneut liegt uns eine Abmahnung von CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH wegen angeblicher unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder vor. Motion E-Services ist im Vertrieb von Kleidungsstücken tätig und lässt in diesem Rahmen Werbefotos herstellen.

Was wirft CBH Rechtsanwälte im Namen der Motion E-Services in der Abmahnung vor?

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, in einem Angebot auf der Plattform Vinted.de unberechtigt Lichtbilder, § 72 UrhG, der Motion E-Services verwendet zu haben. Aufgrund des fehlenden Nutzungsrechts habe der Abgemahnte die alleinigen Verwertungsrechte der Motion E-Services verletzt. Auch wird behauptet, dass die nach § 13 UrhG nötige Angabe des Urhebers der Fotos fehlt.

Welche Ansprüche machen die Abmahnenden geltend?

Mit Verweis auf die vermeintliche Urheberrechtsverletzung fordern CBH Rechtsanwälte, dass der Abgemahnte

  • die streitgegenständlichen Fotos unverzüglich entfernt und in Zukunft die Nutzung unterlässt
  • eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abgibt (eine für den Abgemahnten nachteilige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Schreiben beigefügt)
  • Auskunft darüber erteilt, wo und wie er die Fotografien noch genutzt hat (hieran bemessen sich weitere Schadensersatzforderungen)
  • die Kosten eines Testkaufs ersetzt
  • die Rechtsanwaltskosten der Abmahnenden zahlt

Wie sollten Empfänger auf eine solche Abmahnung im Namen der Motion E-Services GmbH reagieren?

Empfänger eines ähnlichen Abmahnungsschreibens für die Motion E-Services wegen der Verwendung von Fotos auf Plattformen wie Vinted, Ebay oder auch Ebay-Kleinanzeigen sollten sich umgehend professionellen Rechtsrat suchen. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sind oft recht kurz. Zwar können bei Verstreichenlassen der Fristen Folgekosten wie ein teures Gerichtsverfahren entstehen. Jedoch sollten Abgemahnte trotz des Zeitdrucks nicht unüberlegt handeln. So ist dem uns vorliegenden Schreiben auch eine Erklärung beigefügt, die in dieser Form nicht unterzeichnet werden sollte. 

Der weitere Umgang mit der Abmahnung sollte mit einem auf dem Gebiet der urheberrechtlichen Abmahnungen spezialisierten Anwalt, bestenfalls mit einem Fachanwalt für Urheberrecht, abgesprochen werden. Profitieren Sie von der Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven auf diesem Feld und nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Sie erreichen die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven telefonisch unter 02 51 20 86 80 30. Am besten kann Ihre Anfrage bearbeitet werden, wenn Sie zuvor per E-Mail an info@wd-recht.de oder per Fax an 0251 20 86 80 50 das Abmahnschreiben und Ihren Telefonkontakt zusenden. Sie können auch das Direkthilfeformular nutzen. 


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