Abmahnung der NE-Soft24 GmbH wegen Verkaufs von „Lizenzkeys“ von Microsoft-Software
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Aktuell haben sich auch einige Mitbewerber auf Händler von Gebrauchtsoftware eingeschossen. Bereits hinreichend bekannt waren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Lifestyle Systems 24/7. Nun tut sich auch die NE-Soft 24 GmbH mit Abmahnungen hervor. Inhaltlich geht es um die Fragen, ob einfache Nutzungsrechte „Lizenzkeys“ darstellen und ob dem Kunden hinsichtlich der „Vernichtung“ vorheriger Programmkopien eine Dokumentation zur Verfügung gestellt werden müsse.
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Entsprechende Verstöße werden dann von der NE-Soft24 GmbH abgemahnt. Die Veräußerung von Produktschlüsseln oder auch Produktkeys als Lizenzschlüssel wurde in der Vergangenheit von Gerichten als wettbewerbsrechtlich relevant moniert. Diese Rechtsprechung muss aber nicht zwingend das „letzte Wort“ darstellen. Ob auch die Vernichtung oder Unbrauchbarmachung vorheriger Kopien gegenüber dem Käufer/Mitbewerber nachgewiesen werden muss, ist nach meiner Kenntnis aber noch nicht vertieft durch die Rechtsprechung behandelt worden.
Abmahnung der NE-Soft24 GmbH rechtsmissbräuchlich
Auch wenn es schon ein wenig ermüdend ist, bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Rechtsmissbrauchs-Keule zu bemühen, so gibt es bei den Abmahnungen NE-Soft 24 GmbH allerdings tatsächlich einige Auffälligkeiten. Die Kollegen von Lampann, Haberkamm, Rosenbaum haben etwa darauf hingewiesen, dass die NE-Soft24 GmbH vor einiger Zeit noch unter „Naturerden Jahnatal GmbH” firmierte und noch nicht besonders lange im Softwarehandel aktiv ist. Insbesondere liegen nach dem Stand 10. März 2016 erst 27 Bewertungen bei eBay vor. Gleichwohl wird ein sehr hoher Schadensersatz gefordert, was im Wettbewerbsrecht ohnehin unüblich ist, als ein Schaden nur schwer nachzuweisen ist. Ferner wird ein sehr hoher Unterlassungsstreitwert von 150.000,00 EUR festgesetzt.
Hilfe im Umgang mit einer NE-Soft24-GmbH-Abmahnung
Ob wirklich ein Rechtsmissbrauch vorliegt, kann nach derzeitigem Stand nicht beurteilt werden. Insbesondere ist das Ausmaß der Abmahnungen nicht klar ersichtlich. Zumindest erscheint es aber geboten, eine NE-Soft24-GmbH-Abmahnung einer individuellen Prüfung zu unterziehen. Wenn Sie eine NE-Soft24-GmbH-Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir bieten im Umgang mit der NE-Soft24 GmbH eine kostenlose Ersteinschätzung an, in der wir Chancen und Risiken der Gegenwehr mit Ihnen erläutern.
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