Abmahnung von Marcel van Maele und NE-Soft 24 GmbH wegen Microsoft Software

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir vertreten bereits eine zweistellige Anzahl Mandanten, die Abmahnungen des Rechtsanwalts Marcel van Maele erhalten haben. In letzter Zeit wurde Rechtsanwalt van Maele häufig für die NE-Soft 24 GmbH tätig.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtanwalt Marcel van Maele und der NE-Soft 24 GmbH erhalten haben, nutzen Sie doch einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Uns liegen u. a. Abmahnungen des Rechtsanwalts Marcel van Maele für folgende Anbieter vor:

  • Michael Malich
  • Alexander Betzhold (Used-IT)
  • Ne-Soft24 GmbH
  • EPROFX Ltd.

Wir haben bereits vielfach über die Abmahnungen von Rechtsanwalt Marcel van Maele und der NE-Soft 24 GmbH berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-durch-marcel-van-maele-ne-soft-gmbh_086271.html

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-marke-ocean-breeze-br-housing-company-bvba-marcel-van-maele/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-von-alexander-betzhold-used-it-und-rechtsanwalt-marcel-van-maele_115098.html

Inhalt der Abmahnung von Marcel van Maele und Ne-Soft 24

Gegenstand der Abmahnung ist erneut der Vorwurf, der Verkauf von gebrauchten Microsoft Lizenzen per Übersendung eines Produktschlüssels (Product-Key) seit aus mehreren Gesichtspunkten urheberrechtlich unzulässig. Der Verkauf sei zudem gegenüber den angesprochenen Verbraucherkreisen auch irreführend gem. §§ 3,5, 5a UWG.

Rechtsanwalt Marcel van Maele weist im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass der BGH in der Entscheidung Used Soft II vom 17.07.2013 ausdrücklich die Voraussetzungen festgehalten habe, nach denen der Erwerber einer erschöpften Kopie ein Nutzungsrecht nach § 69b UrhG erhalten könne. Rechtsanwalt Marcel van Maele behauptet im Rahmen der Abmahnung, dass diese Voraussetzungen, welche in Form einer Dokumentation nachzuweisen seien, im vorliegenden Fall nicht erfüllt seien.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 € gefordert. Des Weiterem wird ein pauschaler Schadenersatz gefordert.

Richtige Reaktion bei Abmahnung von Marcel van Maele und NE Soft 24 GmbH?

Wir kennen die Abmahnung und den gegnerischen Anwalt bereits aus einigen Abmahnungsfällen. Wir haben die Abmahnung in einigen Fällen als unberechtigt zurückgewiesen. Ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist und/oder ob der Fall des Rechtsmissbrauchs gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Äußert zweifelhaft ist jedenfalls, ob der Anbieter von Gebrauchtsoftware eine außergerichtliche Nachweispflicht hat.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Klage erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


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