Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH „The Expendables 3“

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Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen derzeit verstärkt Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing / illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet ab.

Im heutigen Rachtstipp handelt es sich um eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH in Bezug auf den Film „The Expendables 3“

1. Was wird abgemahnt?

Es werden wie für Filesharing-Abmahnungen üblich urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht. In erster Linie geht es dabei um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie einen Erstattungsanspruch im Hinblick auf die Rechtsanwaltskosten der Abmahner.

Dem Abmahnungsempfänger wird vorgeworfen, den Film „The Expendables 3“ im Internet über eine so genannte Onlinetauschbörse (Filesharing) heruntergeladen zu haben.

2. Was fordern die Abmahner konkret?

Zunächst kommt die Aufforderung, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung gegenüber der Gegenseite abzugeben. Zu diesem Zweck legen die Abmahner der Abmahnung regelmäßig eine formulierte Unterlassungserklärung bei.

Des Weiteren wird ein nicht unerheblicher Pauschalbetrag von den Rechtsanwälten Sasse & Partner gefordert.

Hiermit sollen die behaupteten Schadensersatzansprüche sowie Rechtsanwaltskosten abgegolten werden.

3. Richtige Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung?

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe (auch wenn ich weiß, dass dieses schwierig sein dürfte) und zahlen Sie nicht vorschnell. Keinesfalls sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Hiermit würden Sie nämlich ein Schuldanerkenntnis abgeben. Im Klartext bedeutet das, dass Sie allein aufgrund dieser einen Unterschrift verpflichtet wären, die geforderten Kosten zu zahlen, selbst wenn Sie nachweisen könnten, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Lassen Sie sich also bitte nicht einschüchtern!

Es müsste in erster Linie natürlich geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung nachweisbar ist.

Ohne nachweisbaren Urheberrechtsverstoß bräuchte nämlich auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, es müssten dann die Ansprüche lediglich kurz schriftliche bestritten werden. Dieses muss aber zunächst im Einzelfall geprüft werden.

Aber selbst wenn der Urheberrechtsverstoß nicht von der Hand zu weisen ist, lassen sich dennoch im Einzelfall mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Gesamtkosten deutlich senken. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Kurzanleitung bei Erhalt einer Abmahnung


- Sie sollten bitte weder telefonisch noch schriftlich mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen

- Keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden

- Die gesetzten Fristen keinesfalls ignorieren

- Es sollte schnellstmöglich noch vor Fristablauf anwaltlicher Rat eingeholt werden

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharings an dem Film „The Expendables 3“ von den Rechtsanwälten Sasse & Partner erhalten haben, hilft Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven gerne mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich weiter.

Unser oberstes Ziel: Keine Zahlung an die Abmahner

Sie kommen nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung? Das ist überhaupt kein Problem, wir sind bundesweit für Sie tätig. Kontaktieren Sie uns doch einfach völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, damit wir Ihren ganz persönlichen Fall besprechen können. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, wie wir das für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen können.

Übermitteln Sie uns auch gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de), das erleichtert und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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