Abmahnung der Rinelli GmbH durch Rechtsanwält Markus Zöller | Fehlende Verbraucher-Informationen

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Die Abmahner

Erneut erreichte uns eine Abmahnung der Rinelli GmbH: das Unternehmen ist bereits für die Häufigkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Die Rinelli GmbH vertreibt Holz- und Weinkisten sowie Strandkörbe unter der eigenen Website www.strandkorb-manufaktur.com. Rechtsanwalt Markus Zöller spricht die Abmahnungen im Namen des Unternehmens aus.

Der Vorwurf

Die Vorwürfe sind ähnlich gelagert wie bei den früheren Abmahnungen des Unternehmens: Gerügt werden also wieder fehlende Verbraucherinformationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist und zu den Folgen des Widerrufs sowie ein fehlendes Musterwiderrufsformular. Außerdem sollen die Verbraucher nicht darauf hingewiesen worden sein, dass die Kosten der Rücksendung auf die regelmäßigen Kosten beschränkt sind.

Die Forderung

Es wird gefordert, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen werden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche auch eine Vertragsstrafenregelung enthält, abgegeben wird.

Unsere Einschätzung

Ob die Abmahnungen der Rinelli GmbH allesamt rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sind, kann nicht pauschal eingeschätzt werden. Daher sollte jede Abmahnung vorher durch einen spezialisierten Fachanwalt überprüft werden. Die Verpflichtung, Verbraucher über den Fristbeginn der 14-tägigen Widerrufsfrist zu informieren und ein Musterformular zur Verfügung zu stellen, ergeht aus § 355 Abs. 2 BGB.

Unser Rat 

Aufgrund der regelmäßig weiten Formulierung der Unterlassungserklärung besteht die Gefahr, dass die angedrohten Vertragsstrafen alsbald gegen Sie geltend gemacht werden. Daher sollte die Erklärung durch einen Anwalt modifiziert werden. Auch die geforderte Summe der Rechtsanwaltskosten sollte der Höhe nach überprüft werden. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen Ihren Einzelfall – gern auch im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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