Abmahnung der RuhrKanzlei wegen des Weiterverkaufs von Fußballtickets erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wurden Sie von der RuhrKanzlei abgemahnt, weil Sie Tickets für ein Fußballspiel des BVB (Borussia Dortmund) oder eines anderen Fußballvereins im Internet zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Tickets für Fußballspiele  angeboten (z. B. auf eBay)

Viele Fußball-Fans haben es wohl schon erlebt: Die Karten für ein Fußballspiel sind schon längst gekauft und kurz vor dem Termin kommt etwas dazwischen und man ist an der Teilnahme verhindert. Was wäre naheliegender, als für das nicht benötigte Ticket im Internet einen neuen Abnehmer zu finden? 

Oft erzielen Tickets gerade für Topspiele der Bundesliga und Turnierspiele (z. B. Champions League) beim Weiterverkauf im Internet sogar noch höhere Preise als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: Über die RuhrKanzlei, aber auch über andere Kanzleien lassen verschiedene Fußballvereine Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen. Zu den Vereinen, die über die RuhrKanzlei haben solche Abmahnungen aussprechen lassen, gehören etwa:

  • Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
  • Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
  • 1. FSV Mainz 05 e. V.
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  • VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA

Verweis auf die ATGB der abmahnenden Vereine

Der Vorwurf lautet üblicherweise, dass die Karten im Internet (z. B. bei eBay) zum Weiterverkauf angeboten worden sein sollen, nicht selten zu einem höheren als dem Abgabepreis. Hierin liege einen Verstoß gegen die Ticket- Geschäftsbedingungen (ATGB) des Abmahnenden Vereins. Gefordert wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten (z. B. 353,60 €)

Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung der RuhrKanzlei erhalten haben, so raten wir davon ab, sich direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen. Werden die gegen Sie erhobenen Vorwürfe überhaupt zu Recht erhoben? Würde daraus überhaupt der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung resultieren, geschweige denn auf eine Zahlung an den abmahnenden Verein. In vielen Fällen sehen wir aus verschiedenen Gründen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie eine Abmahnung der RuhrKanzlei wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei verklagt worden? Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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