Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte

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Aktuell mahnt die Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße im Rahmen der Ausstrahlung vom Fußballbundesligaspielen ab.

Betroffen sind Betreiber von Gastwirtschaften, Restaurants, Kneipen oder Vereinsheimen.

In den Abmahnungen geht es darum, dass in den Gasträumen Spiele der 1. Fußballbundesliga oder andere Sportereignisse gezeigt wurden. Angeblich festgestellt wurde dies durch Kontrolleure der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Diese lässt ihre Kontrolleure zahlreiche Gaststätten besuchen.

Gemäß dem Schreiben verstoße der Adressat gegen §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2 22 UrhG, mithin gegen das Recht der Wiedergabe von Funksendungen.

Hohe Forderungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Mit der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte zunächst einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 €. Dies soll aber nur dann gelten, wenn gleichzeitig ein gewerbliches Sky-Abonnement abgeschlossen wird. Die Höhe des Jahresbeitrags richtet sich in diesem Fall nach der Größe der Gaststätte.

Ob die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG hier tatsächlich berechtigterweise Forderungen stellt, bedarf einer Überprüfung im Einzelfall.

Entschieden wurden bereits Fälle, in denen ein Fußballspiel lediglich im Rahmen einer privaten Veranstaltung ausgestrahlt wurde und daher gerade keine unberechtigte öffentliche Ausstrahlung stattfand.

Vor Gericht obläge es der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, zu beweisen, dass ihr Programm öffentlich wiedergegeben wurde.

Betroffene Gastwirte sollten jedenfalls rechtlichen Rat einholen und überprüfen lassen, ob berechtigterweise Schadensersatz gefordert wird.

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne bundesweit.


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