Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzung
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Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zur Überprüfung vor. Vertreten wird die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte.
Sky geht massiv gegen das unerlaubte öffentliche Zeigen von Fußballspielen der Bundesliga und Champions-League vor. Betroffen sind Gaststätten, Hotellobbys, Vereinsgaststätten, Shisha-Bars.
Wenn Kontrolleure das Zeigen ohne ein entsprechendes gewerbliches Abonnement feststellen werden die JBB Rechtsanwälte mit dem Ausspruch einer Abmahnung beauftragt.
In der Abmahnung heißt es, dass aufgrund der widerrechtlichen Wiederhabe unter anderem die Nutzungsrechte gem. den §§ 2, Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG verletzt worden sein sollen.
Gefordert wird in solchen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz (mehrere tausend Euro!). Ebenso werden Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Sky bietet Vergleiche an, wonach etwa 60% des Schadensersatzes plus Kosten gezahlt werden sollen. Alternativ kann auch ein Abonnementvertrag mit einer zusätzlichen Zahlung von 500€ gewählt werden.
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht ohne vorherige Prüfung etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten
- Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein. So hat das OLG Frankfurt entschieden, dass eine Übertragung in einer Gaststätte keine vergütungspflichtige "öffentliche Wahrnehmbarmachung" darstellt, wenn die Sendung nur einem abgegrenzten Personenkreis zugänglich ist. es kommt immer auf den Einzelfall an.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist schon seit vielen Jahren auf die Abwehr solcher Abmahnungen spezialisiert. Wir vertreten deutschlandweit.
Rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421- 56638780 oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir helfen auch bei Abmahnungen von DAZN oder Digiturk!
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