Abmahnung der Spring Air GmbH durch MWW Rechtsanwälte erhalten?

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Kürzlich gelangte uns eine Abmahnung der MWW Rechtsanwälte aus Koblenz für die in Niederzissen ansässige Spring Air GmbH zur Kenntnis. Die Spring Air GmbH lässt eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung abmahnen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Fotografie eines Lautsprechers im Rahmen einer Online-Anzeige ohne Nutzungsberechtigung verwendet und damit ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Geschäftsführer der Spring Air GmbH habe die Fotografie gefertigt und der Gesellschaft die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

Liegt Ihnen eine Abmahnung, eine Klageschrift oder einstweilige Verfügung der Spring Air GmbH vor?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Ich selbst bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Sofern Ihnen eine solche Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Spring Air GmbH zugestellt wurde, dann können Sie uns gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) kontaktieren.

Was verlangt die Spring Air GmbH?

Die MWW Rechtsanwälte fordern die Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und verlangen zur Ausräumung einer entstandenen Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die MWW Rechtsanwälte haben der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt.  Überdies machen die MWW Rechtsanwälte für die Spring Air GmbH einen Lizenzschadensersatz geltend und fordern die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren.

Ruhe bewahren und Fristen beachten!

Die Abmahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die gesetzten Fristen sind unbedingt zu beachten. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes besteht die Gefahr, dass  die Spring Air GmbH die behaupteten Ansprüche gerichtlich geltend macht. Das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens sollte jedoch nicht leichtfertig eingegangen werden. Gleichwohl ist es nicht empfehlenswert, sich vorschnell selbständig an die Gegenseite zu wenden oder gar die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Vielmehr ist es ratsam, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der über Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes verfügt bzw. Fachanwalt für Urheberrecht ist. Dieser ist in der Lage, die Angelegenheit zu prüfen und sodann angemessen zu reagieren. Insbesondere kann er – wenn sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung als notwendig erweist- eine modifizierte, d.h. für den Abgemahnten günstigere, Unterlassungserklärung erstellen.

Wir für Sie: Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Insbesondere unser Fachanwalt für Urheberrecht hilft  Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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