Abmahnung der StockFood GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer | Bildnutzung ohne Lizenz

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Die Abmahner

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München sprechen aktuell für die Stockfood GmbH (Sitz in Tumblingerstr. 32, 80337 München) urheberrechtliche Abmahnungen im Bereich der unlizenzierten Verwendung professioneller „Food-Fotografien“ aus. 

Der Vorwurf

Bemängelt wird die Veröffentlichung von Aufnahmen der Stockfood GmbH auf einer gewerblichen Website, ohne eine entsprechende Lizenz innezuhaben.

Die Forderung

Die im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen bekannten Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern regelmäßig zunächst nur zur Auskunft auf. In der darauffolgenden Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten, die vorliegend mit 958,19 € beziffert werden, verlangt. Gleichzeitig wird ein etwas geringeres Vergleichsangebot zur Abgeltung aller Kosten gemacht. 

Unsere Einschätzung

Als ausschließlicher Inhaber der Rechte an ihren Bildern kann die Stoockfood GmbH unlizenzierte Veröffentlichungen grundsätzlich abmahnen. Dass die Bilder im Internet zugänglich waren, ändert daran nichts. Eine akribische Prüfung der Herkunft von Bildern, die öffentlich verwendet werden sollen, ist somit in jedem Fall ratsam.

Hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Kosten sollte jedoch eine Überprüfung stattfinden, diese können regelmäßig deutlich verringert werden.

Unser Rat

Geben Sie nicht ohne anwaltliche Beratung vorschnell Auskunft – alle Angaben dienen der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs!

Zunächst ist eine fristgemäße Reaktion auf die Abmahnung wichtig, sonst drohen gerichtliche Maßnahmen und weitere Kosten.

Ist die Abmahnung berechtigt, sollte eine Unterlassungserklärung zwar abgegeben werden, allerdings erst nach Kontrolle und einer regelmäßig empfehlenswerten Modifikation durch einen spezialisierten Fachanwalt. Keinesfalls sollten Sie sich durch das bedenkenlose Unterschreiben eines nicht geprüften Entwurfs zu weitreichend verpflichten, dies kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. 

Sie haben weitere Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen? 

Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen in Ihrem individuell gestellten Fall weiter: Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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