Abmahnung der StockFood GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer wegen unberechtigter Fotonutzung

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der StockFood GmbH aus München vor, die über die insbesondere aus dem Filesharing-Bereich bekannte Kanzlei Waldorf Frommer die unbefugte Verwendung eines Lichtbilds im gewerblichen Bereich vorwerfen.

Konkret wendet sich die StockFood GmbH gegen die aus Ihrer Sicht „unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials“ im Internet im gewerblichen Bereich. 

Lichtbilder genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz, sei es als Werke gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe haben, sei es als einfache Ablichtungen, denen immer noch Leistungsschutz nach § 72 UrhG zukommt. Damit hat alleine der Urheber/Lichtbilder das Recht zu entscheiden, ob überhaupt, durch wen, auf welche Weise und wie lange sein Bild verwendet werden darf. Die Verwendung fremder Lichtbilder im Internet ohne eine (schriftliche) Zustimmung ist damit grundsätzlich nicht frei von Risiko, wie nicht nur die vorliegende Abmahnung zeigt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für die StockFood GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie Auskunft über Dauer und Umfang der Nutzung sowie der Quelle des Lichtbildes. 

Der Lizenzschadenersatz wird auf Grundlage der erteilten Auskunft berechnet und nachfolgend geltend gemacht. Gleiches gilt für die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, sodass auf den Abgemahnten erst in einem späteren Schreiben eine – der Erfahrung nach aus unserer Sicht vergleichsweise hohe – Zahlungsforderung gestellt wird. 

Die angebotene Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer gehört aus unserer Sicht auf jeden Fall modifiziert, schon wegen des ansonsten strafbewehrt mit versprochenen Beseitigungsanspruchs. Dieser kann in Verbindung mit der Ansicht einiger Oberlandesgerichte, dass Spiegelungen der Verletzungshandlungen durch Drittfirmen, die nur einen Zustand aus der Vergangenheit wiedergeben (bspw. Caches von Suchmaschinen), dem Unterlassungsschuldner als (eigene) Verstöße gegen das Unterlassungsversprechen zuzurechnen sind, ansonsten schnell zu Vertragsstrafeforderungen führen.

Auf die wahrheitsgemäße Auskunft ist ebenfalls Acht zu geben. Die auf der Auskunft basierende Zahlungsforderung dürfte in den allermeisten Fällen mit der StockFood GmbH zu verhandeln sein.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwälte 

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden.


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