Abmahnung der Studiocanal GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) mahnt bereits seit Jahren vermeintliche Urheberrechtsverletzungen für Inhaber von Filmrechten ab. Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über solche Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal berichtet. Insbesondere Unternehmen wie die  Warner Bros. Entertainment Inc. oder die LEONINE Licensing AG bzw. die LEONINE Distribution GmbH lassen durch die Kanzlei Frommer Legal Abmahnungen aussprechen. Derzeit liegt uns eine von der Kanzlei Frommer Legal für die Studiocanal GmbH ausgesprochene Abmahnung zur Verteidigung des Abgemahnten vor.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Studiocanal GmbH und der Kanzlei Frommer Legal zugegangen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Wir, die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stehen Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0251 / 20 86 80 – 30. Bestenfalls senden Sie uns vorab die Dokumente per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird von der Studiocanal GmbH vorgeworfen, im Internet mittels eines sogenannten Filesharing-Programmes („bittorent“) einen Film verbreitet zu haben. An diesem Film stünden der Studiocanal GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zu. Der Abgemahnte habe den Film ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht.

Welche Ansprüche lässt die Studiocanal GmbH geltend machen?

Die Studiocanal GmbH fordert folgendes:

- Unterlassung der vorgeworfenen Verletzung, wobei zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird

 - Lizenzschadensersatz

- Erstattung von Anwaltskosten.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung sollte keinesfalls in den Papierkorb befördert werden. Sie ist ernst zu nehmen. Insbesondere die von der Gegenseite gesetzten Fristen sind im Auge zu behalten. Ein Ignorieren der Abmahnung oder reaktionsloses Verstreichenlassen der Fristen kann dazu führen, dass sich der Abgemahnte zeitnah als Beklagter oder Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren wiederfindet. Das mit einem Gerichtsverfahren verbundene Kostenrisiko ist jedoch nicht unerheblich. Daher sollte es der Abgemahnte nicht leichtfertig auf ein solches Verfahren ankommen lassen. Dies bedeutet jedoch nicht, die Ansprüche vorschnell zu erfüllen oder gar die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation abzugeben. Zu vermeiden ist auch der eigenständige Kontakt mit der  Gegenseite.  Vielmehr ist es empfehlenswert, rechtzeitig einen Experten im Urheberrecht hinzuzuziehen und die Vorwürfe und Forderungen überprüfen zu lassen. Ein  auf dem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt, bestenfalls ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,  kann die Berechtigung der Vorwürfe und Ansprüche prüfen und wird sodann versuchen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Wir für Sie:

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Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Kostenlose Ersteinschätzung!

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


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