Abmahnung der Studiocanal GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Derzeit liegt uns zum wiederholten Male eine von der Kanzlei Frommer Legal für die Studiocanal GmbH ausgesprochene Abmahnung aus Urheberrecht vor. Bereits seit vielen Jahren mahnt die Kanzlei Frommer Legal vermeintliche Urheberrechtsverletzungen für Inhaber von Rechten an Spielfilmen und Serien ab. Insbesondere haben wir Mandanten bereits gegen solche Abmahnungen von Unternehmen wie der Warner Bros. Entertainment Inc., der LEONINE Licensing GmbH oder eben –wie vorliegend- der Studiocanal GmbH vertreten.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Studiocanal GmbH und der Kanzlei Frommer Legal zugestellt worden? Dann melden Sie sich gerne bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0251 / 20 86 80 – 30. Bestenfalls senden Sie uns vorab die Dokumente per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Was ist wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die Studiocanal GmbH behauptet, der Abgemahnte habe mittels eines sogenannten P2P-Clients, also eines Filesharing-Programmes („bittorent“), einen Film unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen. Der Studiocanal GmbH stünden die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film zu. Vorliegend handelte es sich um den Film „La La Land“. Der Film sei durch den Abgemahnten ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht worden.

Was verlangt die Studiocanal GmbH?

Die Studiocanal GmbH stellt folgende Forderungen:

- Unterlassung der vorgeworfenen Verletzung. Zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert

 - Zahlung eines Lizenzschadensersatz von mindestens 700 €

- Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

Tipp: Wie sollte reagiert werden?

Die Abmahnung darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Gegenseite hat Fristen gesetzt, welche der Abgemahnte beachten sollte. Denn bei einem Ignorieren der Abmahnung und reaktionslosem Verstreichen der Fristen könnte die Studiocanal GmbH unmittelbar ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Forderungen einleiten. Rechtsstreitigkeiten sind jedoch in der Regel mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Hierauf sollte es der Abgemahnte nicht  ohne weiteres ankommen lassen. Jedoch sollte er die Ansprüche aber auch nicht leichtfertig und vorschnell erfüllen. Vor allem die der Abmahnung beiliegende - von Frommer Legal vorformulierte -Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation unterzeichnet werden. Es ist vielmehr ratsam, rechtzeitig einen im Urheberrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt  einzuschalten und die Abmahnung auf ihre Berechtigung prüfen zu lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir, die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Auch die Gegenseite ist uns aus einer Vielzahl an Verfahren bekannt. Wir stehen Ihnen gerne unter  0251 / 208680-30  zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

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Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


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