Abmahnung der Studiocanal GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit


Hinlänglich bekannt ist, dass die Kanzlei Frommer Legal für diverse Unternehmen Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechtes ausspricht. Seit langem sind uns Bildrechteabmahnungen für die Image Professionals GmbH bekannt, über die wir auch hier schon mehrfach berichtet haben. Zudem verteidigen wir seit vielen Jahren Abgemahnte gegen Abmahnungen, welche die Kanzlei Frommer Legal für große Unternehmen wie beispielsweise die Warner Bros. Entertainment GmbH, die LEONINE Licensing GmbH oder die Studiocanal GmbH ausspricht. Diese haben stets den Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes durch sogenanntes „Filesharing“, d.h. das Angebot eines Musikstückes oder eines Filmes über eine Internettauschbörse (P2P-Client, bspw. bitTorrent) zum Gegenstand. Auch aktuell erreichte uns eine solche Abmahnung, welche die Studiocanal GmbH von Frommer Legal aussprechen ließ.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Studiocanal GmbH und der Kanzlei Frommer Legal erhalten? Dann kontaktieren Sie uns gerne zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung. Sie können uns die Dokumente gerne vorab per Mail zukommen lassen und Ihre Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Kontakt unter: info@wd-recht.de oder telefonisch 0251 / 20 86 80 - 30


Was ist Inhalt der Abmahnung und welche Forderungen werden gestellt?

Die Studiocanal GmbH lässt vortragen, dass ein ihr gehöriger Film von dem Abgemahnten mit Hilfe eines Filesharing-Programmes unerlaubt im Internet angeboten und dabei an Dritte übertragen worden sei. Die Rechtsverletzung sei durch ein Peer-to-Peer-Forensic-System dokumentiert worden. Sodann sei ein gerichtliches Auskunftsverfahren durchgeführt und aufgrund der daraus folgenden Auskunftsverpflichtung des Internet-Providers dann schließlich die Identität des abgemahnten Anschlussinhabers in Erfahrung gebracht worden.

Die Studiocanal GmbH macht einen Unterlassungsanspruch geltend und verlangt die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem werden die Zahlung eines Schadensersatzes nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Was kann der in Abgemahnte tun?

Auch wenn der Abgemahnte nicht nachvollziehen kann, abgemahnt zu werden und die Abmahnung möglicherweise für unseriös oder unberechtigt hält, sollte er diese keinesfalls ignorieren. Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Ansonsten kann im Falle der unterbliebenen Reaktion eine gerichtliche Inanspruchnahme folgen. Eine solche birgt jedoch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, welches nicht ohne Grund eingegangen werden sollte. Keinesfalls sollte der Abgemahnte jedoch die der Abmahnung beiliegende und von der Kanzlei Frommer Legal vorformulierte Unterlassungserklärung leichtfertig unterzeichnen oder gar vorschnell die geforderten Beträge zahlen. Denn nicht immer stellt sich die Rechtslage so eindeutig dar, wie die Gegenseite sie schildert. Angesichts der Tatsache, dass zu solchen Angelegenheiten vielfältige Rechtsprechung existiert, ist es unbedingt empfehlenswert die Abmahnung professionell prüfen zu lassen. Nicht jeder Vorwurf ist auch immer vollumfänglich begründet, so dass oftmals gute Verteidigungsmöglichkeiten bestehen können. Mithin ist es sinnvoll, die Abmahnung rechtzeitig vor Fristablauf einem Spezialisten im Urheberrecht, bestenfalls einem Fachanwalt für Urheberrecht, zur Prüfung zu überlassen, um sodann auch professionell auf die Abmahnung zu reagieren.


Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Auch die Gegenseite kennen wir aus vergangenen Angelegenheiten sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst günstig beizulegen.

Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter:

  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


    Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit!

    Durchgehend persönliche Ansprechpartner!

    Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars!

    Unkomplizierte und schnelle Kommunikation!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema