Abmahnung der Swarovski AG durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel|Verletzung der Marke Swarovski

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Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der Swarovski AG vor, welche für die Herstellung und den Verkauf von Schmuck mit Kristallelementen bekannt ist. Das Unternehmen ist auch Inhaber der Marke „SWAROVSKI“. Bei der Abmahnung wird das Unternehmen durch die Kanzlei Lorenz Seidel Gossel vertreten.

Der Vorwurf

Es wird gerügt, der Abgemahnte habe durch die Beschreibung des Produkts mit dem Hinweis „Swarovski“ die Marke zur Werbung missbraucht. Daher sei beim Verbraucher der falsche Eindruck entstanden, dass es sich um ein Produkt des Herstellers Swarovski handelt.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Abgemahnte aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,00 € zu tragen.

Unsere Einschätzung

Da die Swarovski AG sowohl ganze Schmuckstücke als auch nur Elemente verkauft, ist bei der Beschreibung von Schmuckstücken, die ein Swarovski-Element enthalten, besondere Vorsicht geboten. Es darf nicht willkürlich die Marke „Swarovski“ zur Werbung oder Beschreibung genutzt werden.

Unser Rat 

Die Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst. Damit ergeben sich schnell Fälle, in denen der Abmahner die Vertragsstrafe gegen den Verwender der Marke geltend machen kann. Daher sollte die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht ohne vorherige Überprüfung durch einen Rechtsanwalt unterschrieben werden, sondern eine erfahren. Außerdem sollten Sie die Frist nicht verstreichen lassen, da bereits gerichtliche Schritte für diesen Fall angedroht wurden, was regelmäßig mit hohen Kosten für Sie verbunden ist. Leisten Sie auch nicht voreilig – d. h. vor Konsultation eines Anwalts – die Zahlung. Sprechen Sie uns an und wir helfen gerne mit unserer für Sie kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung weiter.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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