Abmahnung der Time Gate GmbH durch die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum (Marke „SAM“) erhalten?

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Seit mehreren Jahren sind uns Abmahnungen der Time Gate GmbH bekannt. Diese beauftragt die  Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum aus Köln mit markenrechtlichen Abmahnungen. Wir haben schon viele Abgemahnte in solchen Angelegenheiten vertreten. Auch aktuell gelangte uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm und Rosenbaum für die Time Gate GmbH zur Kenntnis. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten, er habe die Marke „SAM“ im Rahmen eines Online-Angebotes für ein Kleidungsstück verwendet. Diese Art der Verwendung stelle eine markenmäßige Nutzung dar. Hierzu liege jedoch keine Zustimmung der Time Gate GmbH vor, welche Inhaberin der Marke „SAM“ sei. Es liege daher eine Markenrechtsverletzung vor. Die Time Gate GmbH lässt diverse Ansprüche nach dem Markengesetz geltend machen.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Time Gate GmbH zugestellt worden? Dann scheuen Sie sich nicht, uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren! Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Münster, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechtes. Sie können uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30  oder per Mail an info@wd-recht.de erreichen. Bestenfalls senden Sie uns die Abmahnung vorab per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.


Welche Forderungen lässt die Time Gate GmbH durch die Rechtsanwälte stellen?

Die Rechtsanwälte Lampmann Haberkamm Rosenbaum machen für die Time Gate GmbH Ansprüche gem. §§ 14 Abs. 5, Abs. 6 MarkenG, §§ 683 S.1, 670 BGB geltend und verlangen im Einzelnen:

  1. Unterlassung
  2. Auskunft 
  3. Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  4. Schadensersatz (die Bezifferung des Schadensersatzverlangens wird nach erteilter Auskunft erfolgen)

Tipp: Wie ist zu reagieren?

Schon allein aufgrund des hohen Gegenstandswertes sollten Abmahnungen aus Markenrecht und die darin gesetzten Fristen unbedingt beachtet und keinesfalls ignoriert werden. Denn ein „Beiseiteschieben“ birgt das erhebliche Risiko, dass die Time Gate GmbH die gestellten Forderungen unmittelbar nach Fristablauf gerichtlich geltend machen lässt. Ein Gerichtsverfahren, welches auch über einen Unterlassungsanspruch geführt wird, ist jedoch angesichts des hohen Gegenstandswertes mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Somit sollte es der Abgemahnte nicht ohne vorherige rechtliche Beratung fahrlässig auf eine gerichtliche Inanspruchnahme ankommen lassen. Jedoch empfiehlt es sich nicht, die Gegenseite vorschnell selbst zu kontaktieren oder gar die Forderungen unmittelbar zu erfüllen. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ohne professionelle Modifikation unterzeichnet werden. Vielmehr ist es sinnvoll, rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Fristen juristischen Rat einzuholen. Denn nicht immer ist eine Markenrechtsverletzung so „glasklar“ gegeben, wie die Abmahnerin der Auffassung ist. Beispielsweise muss die Nutzung des Zeichens lediglich als eine eindeutige Modellbezeichnung sich nicht in jedem Fall als rechtsverletzende Verwendung darstellen. So führt der Bundesgerichtshof (Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17)  aus: „Eine markenrechtsverletzende Benutzung eines Zeichens für Waren oder Dienstleistungen setzt voraus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht. Die Tatsache, dass ein Zeichen vom angesprochenen Verkehr als Marke und damit als Herkunftshinweis erkannt wird, muss anhand der Umstände des Einzelfalls positiv festgestellt werden.“

Zur Vermeidung ungeahnter negativer finanzieller Konsequenzen sollte daher auf die Abmahnung durchdacht reagiert werden. Hierzu ist es sinnvoll, einem auf dem Gebiet des Markenrechtes versierten Anwalt, bspw. ein Fachanwalt für Markenrecht, hinzuzuziehen.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und kennen die Gegenseite bereits aus einer Vielzahl an Auseinandersetzungen.

Kostenlose Ersteinschätzung !

Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30 erreichen. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden. Wenn Sie eine Rufnummer hinterlassen,  melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.



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