Abmahnung der Toolport GmbH durch Rechtsanwälte Schlömer & Sperl erhalten?

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Die Toolport GmbH ist ein Anbieter von Gartenzelten, Pavillons und Zubehör. Regelmäßig lässt die Toolport GmbH urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen. Hiermit beauftragt sie die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg. Die Toolport GmbH lässt in solchen Abmahnungen in der Regel vorwerfen, der Abgemahnte habe Bilder eines Zeltes oder Pavillons im Internet ohne Zustimmung der Toolport GmbH zur Bewerbung eines Online-Angebotes verwendet. Mitarbeiter der Toolport GmbH hätten das Bildmaterial für diese gefertigt, so dass der Toolport GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte daran zustünden. Der Abgemahnte nutze das Bildmaterial ohne Zustimmung der Rechteinhaberin und verstoße daher gegen urheberrechtliche Vorschriften.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Toolport GmbH und der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl vor?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven, sind bereits seit vielen Jahren im Urheberrecht tätig und haben auch einige Mandanten gegen Abmahnungen der Toolport GmbH vertreten. Sofern Sie eine solche Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der Toolport GmbH erhalten haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch unter (0251 20 86 80 30) oder per Mail (info@wd-recht.de) zu kontaktieren.


Welche Forderungen lässt die Toolport GmbH durch ihre Anwälte Schlömer & Sperl stellen?

Die Toolport GmbH verlangt:

1. Beseitigung der behaupteten Urheberrechtsverletzung

2. Unterlassung (Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung)

3. Auskunft und Anerkennung eines Schadensersatzanspruches, wobei dessen Höhe in der Regel nach Erteilung der Auskunft beziffert wird

4. Aufwendungsersatz (Erstattung von Rechtsanwaltskosten)


Tipp: Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?

Auch wenn die Abmahnung oftmals überraschend ist, sollte diese dennoch ernst genommen werden. Nicht zu empfehlen ist es, in einer überstürzten Reaktion unmittelbar den Kontakt zu den Rechtsanwälten der Gegenseite oder der Gegenseite selbst zu suchen. Denn unbedachte Äußerungen können negative Folgen haben. Der Abgemahnte sollte zunächst ruhig bleiben und sich möglichst zügig nach Erhalt der Abmahnung juristische Hilfe suchen. Denn der leichtfertige Umgang mit der Abmahnung und den Forderungen kann nicht unerhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Die gesetzten Fristen sind einzuhalten. Denn bei reaktionslosem Fristablauf droht die gerichtliche Inanspruchnahme durch die Gegenseite, welche ein Kostenrisiko für den Abgemahnten birgt. Gleichwohl sollte der Abgemahnte die Forderungen auch nicht vorschnell erfüllen. Vor allem die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht unterzeichnet werden. Die Bindungswirkung und die mit einer solchen Erklärung einhergehenden Pflichten sind enorm. Verstößt der Erklärende gegen die Pflichten, welche sich für einen rechtlichen Laien auch nicht umfassend aus dem Wortlaut der Erklärung ergeben, kann die Toolport GmbH Vertragsstrafe geltend machen. Eine solche kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen. Angesichts der rechtlichen Konsequenzen, welche ein fahrlässiger Umgang mit den Forderungen haben kann, ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig den Rat eines Spezialisten im Urheberrecht einzuholen. Dieser kann die Abmahnung auf „Herz und Nieren“ prüfen und professionell reagieren. Sofern sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung als notwendig herausstellt, ist ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt zudem in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere Erklärung zu entwerfen und den Erklärenden zuvor auf Fallstricke hinzuweisen.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtanwälte | Fachanwälte

Wir verfügen über Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnverfahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            Email: info@wd-recht.de          

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de

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