Abmahnung der Tropica GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven | „TROPICA“

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Die Abmahner

Die Tropica GmbH & Co. KG hat sich auf den Verkauf von Blumensamen an Großhändler auf ihrer eigenen Website (www.tropica.de) spezialisiert. Gleichzeitig ist das Unternehmen auch Inhaber der Wortmarke „TROPICA“. Die markenrechtliche Abmahnung lässt das Unternehmen über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven aussprechen.

Der Vorwurf

Der Abgemahnte wird gerügt, auf der Plattform Amazon zur Beschreibung eines von ihm dort inserierten Produkts die Wortmarke „TROPICA“ widerrechtlich verwendet zu haben. Nach einem Testkauf stelle sich heraus, dass keinerlei Zusammenhang zur eingetragenen Marke TROPICA“ besteht. Demnach wird die Marke zur Werbung ausgenutzt und somit ein Verstoß gegen das Markenrecht begangen. Weiter wird ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gerügt, der in der Abweichung zwischen der Artikelbeschreibung und dem tatsächlichen Produkt begründet liegt.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Übernahme von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.099,76 € aus einem Streitwert in Höhe von 50.000 €. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die für jedes Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vorsieht.

Unsere Einschätzung

Die Unterlassungserklärung ist extrem weit formuliert, weshalb es dem Abmahner leichtgemacht wird, künftig die Vertragsstrafe auch geltend zu machen. Um dies zu erschweren, sollte die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten durch einen Anwalt modifiziert werden.

Unser Rat

Die – wenn auch sehr kurz gesetzte – Frist ist dringend einzuhalten, um gerichtliche Schritte gegen Sie und somit hohe Kosten zu vermeiden. Die Vorwürfe sowie die Forderungen sollten dringend zuvor durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden. Gern sind wir Ihnen hierbei im Rahmen unserer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung behilflich.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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