Abmahnung der T&D Versand GbR durch Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erhalten? Wir helfen Ihnen gerne!

  • 3 Minuten Lesezeit

Zum wiederholten Male liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der T&D Versand GbR, welche durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen ausgesprochen wurde, zur Bearbeitung vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe eine Fotografie der Verpackung eines Druckertoners im Rahmen einer Internet-Verkaufsanzeige verwendet. Die T&D Versand GbR sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Fotografie. Über eine Nutzungsberechtigung verfüge der Abgemahnte nicht, so dass der T&D Versand GbR Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz zustünden.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der T&D Versand GbR zugegangen? Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Die Die T&D Versand GbR ist uns aus einer Vielzahl an Verfahren bekannt.  Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung:

Telefon: 0251 20 86 80 30            E- Mail: info@wd-recht.de


Welche Ansprüche lässt die T&D Versand GbR geltend machen?

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen fordert für die T&D Versand GbR folgendes:

-Beseitigung des behaupteten Urheberrechtsverstoßes

- Unterlassung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erstattung von Rechtsanwaltskosten

- Auskunft/ Forderung von Schadensersatz


Was ist zu tun?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die Abmahnung nicht etwa überstürzt zu entsorgen. Denn die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Insbesondere die in der Abmahnung gesetzten Fristen sind zu beachten. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes besteht unmittelbar die Gefahr, dass die Gegenseite ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Forderungen einleitet. Eine gerichtliche Inanspruchnahme geht jedoch in der Regel mit einem nicht unerheblichen Aufwand und Kostenrisiko einher. Daher sollte es der Abgemahnte keinesfalls ohne vorherige juristische Prüfung und Beratung auf eine gerichtliche Inanspruchnahme ankommen lassen. Es ist zudem nicht empfehlenswert, vorschnell selbst auf die Abmahnung zu reagieren oder die gestellten Ansprüche leichtfertig zu erfüllen. Vor allem die der Abmahnung beiliegende –von den Gegnern vorformulierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte keinesfalls ohne vorherige professionelle anwaltliche Prüfung und Modifikation unterzeichnet werden. Die bedenkenlose Abgabe einer solchen Erklärung geht mit einem erheblichen finanziellen Risiko einher. Denn aus der Erklärung ergeben sich insbesondere Pflichten, welche dem Wortlaut nicht ohne weiteres entnommen werden können. Im Falle eines Verstoßes wäre eine Vertragsstrafe ggf. in vierstelliger Höhe an die Gegner zu zahlen. Es ist daher unbedingt sinnvoll, unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser ist in der Lage, die in der Abmahnung formulierten Vorwürfe und Forderungen zu prüfen und wird dann in Absprache mit dem Abgemahnten durchdacht reagieren. Sofern die Prüfung beispielsweise ergibt, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig und sinnvoll ist, kann ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt insbesondere eine für den Abgemahnten günstigere - modifizierte- Unterlassungserklärung verfassen.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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