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Abmahnung der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA wegen Tickethandels

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Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrage der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA

Erneut wurde mir eine Ticketabmahnung der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Die Abmahnung aus dem März diesen Jahres beinhaltet den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot für nicht autorisierte Zweitmarktplattformen.

Vom Adressaten der Abmahnung wird wegen eines Angebotes zum Verkauf von Eintrittskarten über eine private Anzeige auf Kleinanzeigen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen Kosten in Höhe von 353,60 € gezahlt werden.

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie mit diese gerne zur kostenfreien Ersteinschätzung per E-Mail zu senden. Neben der primären Frage der Berechtigung der Abmahnung und ob diese eventuell zurückgewiesen werden kann,  prüfe ich im Falle einer begründeten Abmahnung selbstverständlich für Sie auch die Möglichkeiten einer Minimierung der Kostenforderung.


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