Abmahnung der VPS Film-Entertainment GmbH durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einigen Jahren sind uns urheberrechtliche Abmahnungen bekannt, die Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH oder auch der Berlin Media Art JT e.K. ausspricht. Gegenstand solcher Abmahnungen ist in der Regel der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an einem Film mit pornografischem Inhalt.  Auch in dem uns derzeit vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, einen Film mit pornografischem Inhalt („Marc Dorcel- Pornochic Claire & Lana“)  über das im Internet mit Hilfe eines Filesharing-Programms öffentlich zugänglich gemacht zu haben.  Die VPS Film-Entertainment GmbH  sei Inhaberin der exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Film. Der Abgemahnte habe diesen ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht.

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Was verlangt Rechtsanwalt Yussof Sarwari für die VPS Film-Entertainment GmbH? 

Die VPS Film-Entertainment GmbH lässt folgende Ansprüche geltend machen:

  • Beseitigung
  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Lizenzschadensersatzes
  • Anteilige Kosten eines Gestattungs- und Auskunftsverfahrens/Kosten Ermittlung IP-Adresse
  • Erstattung entstandener Rechtsanwaltskosten

Was ist zu tun?

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Die von Rechtsanwalt Yussof Sarwari gesetzten Fristen zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche sind unbedingt im Auge zu behalten. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes besteht die unmittelbare Gefahr, dass die VPS Film-Entertainment GmbH die Ansprüche gerichtlich geltend machen lässt. Ein Gerichtsverfahren birgt jedoch stets ein Kostenrisiko und ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Leichtfertig darauf ankommen lassen, sollte es der Abgemahnte daher nicht. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die der Abmahnung beigefügte (von Rechtsanwalt Sarwari vorformulierte) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung unterzeichnen Denn die leichtfertige Abgabe kann aufgrund einer erheblichen Bindungswirkung nicht unerhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Auch um „Waffengleichheit“ zwischen den Beteiligten herzustellen, ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig vor Fristablauf einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser  ist aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, die Abmahnung juristisch umfassend zu prüfen und kann –so es denn im konkreten Fall überhaupt notwendig ist- eine für den Abgemahnten möglichst günstige strafbewehrte Unterlassungserklärung erstellen.

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