Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Regelmäßig lässt die  Warner Bros. Entertainment Inc. durch die bekannte Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) vermeintliche Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Wir haben an dieser Stelle bereits vielfach über solche Abmahnungen berichtetet. Die Kanzlei Frommer Legal ist bspw. auch durch urheberrechtliche Abmahnungen für die Studiocanal GmbH sowie die LEONINE Licensing AG bzw. die LEONINE Distribution GmbH bekannt. Dem Abgemahnten wird in unserem aktuellen Fall vorgeworfen, einen Film im Internet mit Hilfe eines Filesharing-Clienten (BitTorrent) öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die ausschließlichen Rechte an dem streitgegenständlichen Film stünden der Warner Bros. Entertainment Inc. zu. Die Warner Bros. Entertainment Inc. habe durch ein gerichtliches Auskunftsverfahren die IP-Adresse des Abgemahnten ermittelt. Die vermeintliche Urheberrechtsverletzung sei mit Hilfe eines Peer-to-Peer Forensic Systems dokumentiert worden.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. und der Kanzlei Frommer Legal zugegangen? Wir –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- verfügen über Erfahrungen aus tausenden Abmahnverfahren und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Sie können sich gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung setzen. Bestenfalls senden Sie uns die Dokumente per Mail (info@wd-recht.de) und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Welche Ansprüche macht die Warner Bros. Entertainment Inc. geltend?

Die Warner Bros. Entertainment Inc. lässt durch die Kanzlei Frommer Legal folgendes fordern:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines (Lizenz-)Schadensersatzes
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Welche Reaktion empfiehlt sich?

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Denn lässt der Abgemahnte die gesetzten Fristen reaktionslos verstreichen, droht eine unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme durch die Warner Bros. Entertainment Inc. Ein Gerichtsverfahren birgt jedoch nicht unerhebliche Kostenrisiken. Mit einer rechtzeitigen und professionellen Reaktion auf die Abmahnung kann ein Gerichtsverfahren in der Regel vermieden werden. Gleichwohl sollte nicht selbständig Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Keinesfalls sollten die geltend gemachten Ansprüche vorschnell erfüllt und die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung leichtfertig unterzeichnet werden. Denn mit der Abgabe einer solchen Erklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung einher. Im Einzelfall können sehr negative finanzielle Folgen eintreten. Sinnvoll ist es daher, die Abmahnung rechtzeitig juristisch prüfen zu lassen, um mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes, bestenfalls Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht, angemessen auf diese zu reagieren die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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