Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt für die Warner Bros. Entertainment Inc. in letzter Zeit unserer Wahrnehmung nach abermals vermehrt vermeintliche Verletzungen von Urheberrechten ab. In den uns derzeit vorliegenden Fällen wird den Abgemahnten jeweils vorgeworfen, einen Film bzw. die Folge einer TV-Serie im Wege des sogenannten Filesharings im Internet mit einem Filesharing-Clienten (hier: bittorrent) öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gegenstand der Abmahnungen waren bspw. der Film „Fantastic Beasts (The Secrets of Dumbledore)“ sowie eine Folge der Serie „Rick & Morty“. An den streitgegenständlichen Filmen bzw. TV-Folgen stünden der Warner Bros. Entertainment Inc. die ausschließlichen Rechte zu. Die Rechtsverletzung sei technisch dokumentiert. Mit Hilfe eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens habe die Warner Bros. Entertainment Inc. sodann den zu der  IP-Adresse gehörigen  Anschlussinhaber ermittelt.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. und der Kanzlei Frommer Legal vor? Wir –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- verfügen über Erfahrungen aus mehreren Hundert Abmahnverfahren und kennen die Gegenseite daher sehr genau. Setzen Sie sich gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung. Bestenfalls senden Sie uns die Dokumente zunächst per Mail (info@wd-recht.de) und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Was verlangt die Warner Bros. Entertainment Inc?

Die Warner Bros. Entertainment Inc. lässt durch die Kanzlei Frommer Legal folgende Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz nach der Lizenzanalogie
  • Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten der Abmahnung)

Was ist zu tun?

Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden, da dem Abgemahnten im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die  Warner Bros. Entertainment Inc. droht. Ein Gerichtsverfahren sollte jedoch wenn möglich vermeiden werden, da es in der Regel mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko einhergeht. Wird auf eine solche Abmahnung jedoch rechtzeitig und professionell reagiert, kann ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Abzuraten ist, selbständig Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder gar die von der Kanzlei Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment Inc. geltend gemachten Ansprüche voreilig zu erfüllen. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beiliegende (von der Gegenseite vorformulierte!) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorschnell und ohne vorherige rechtliche Prüfung und Modifikation unterzeichnet werden. Denn die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist weitreichend und kann im Einzelfall negative finanzielle Konsequenzen haben. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, rechtzeitig einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf dem Gebiet des Urheberrechtes hinzuzuziehen und die Abmahnung prüfen zu lassen. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes kann der Abgemahnte professionell auf die Forderungen reagieren.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte/Rechtsanwälte für Urheberrecht

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.   

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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