Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Seit vielen Jahren wohlbekannt sind uns Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc., welche diese von der bekannten Kanzlei Frommer Legal aus München aussprechen lässt. Wir haben bereits Hunderte Abgemahnte gegen solche Abmahnungen vertreten. Vorwurf ist stets, der Abgemahnte habe mit einem Filesharing-Client (bspw. BitTorrent) einen Film oder eine Serie im Internet öffentlich zugänglich gemacht. In den meisten Fällen wird nur ein Veröffentlichungszeitraum von wenigen Sekunden vorgeworfen. Auch in einem Fall, der uns aktuell zugegangen ist, wird dem Abgemahnten dieser Vorwurf von der Warner Bros. Entertainment Inc. gemacht. Diese behauptet, für das Gebiet der BRD ausschließlich berechtigt zu sein, wegen Rechtsverletzungen an dem streitgegenständlichen Film Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz geltend zu machen.

Vorab:

Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. und der Kanzlei Frommer Legal erhalten? Wir –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und kennen auch die Gegenseite sehr genau. Setzen Sie sich gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung. Bestenfalls senden Sie uns die Dokumente per Mail (info@wd-recht.de) und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.


Welche Forderungen lässt die Warner Bros. Entertainment Inc. stellen?

Die Kanzlei Frommer Legal verlangt für die Warner Bros. Entertainment Inc. folgendes:

  • Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Zahlung eines (Lizenz-)Schadensersatzes
  • Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren

Wie sollte der Abgemahnte reagieren?

Zunächst ist davon abzuraten, die Abmahnung zu ignorieren oder gar in den Papierkorb zu befördern. Uns ist bekannt, dass die Gegenseite unter Umständen auch die gerichtliche Inanspruchnahme des Abgemahnten nicht scheut. Um das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens nicht ohne weiteres einzugehen, empfiehlt es sich, fristgerecht professionell zu reagieren. Dennoch sollte nicht vorschnell eigenständig Kontakt mit den Rechtsanwälten der Gegenseite aufgenommen werden. Es ist stets sinnvoll, „Waffengleichheit“ herzustellen und zunächst selbst einen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheberrecht, zu Rate zu ziehen. Zu solchen Filesharing-Fällen sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Entscheidungen ergangen, nicht immer zu Gunsten der Rechteinhaber. Daher ist es durchaus lohnenswert, die eigene Angelegenheit zunächst rechtlich prüfen zu lassen und sich dann professionell gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Insbesondere eine eigenständige leichtfertige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann erhebliche negative finanzielle Folgen haben. Die Bindungswirkung ist enorm, so dass eine solche Erklärung nur nach vorheriger juristischer Prüfung und Beratung sowie Modifikation der Erklärung abgegeben werden sollte.


Kostenlose Ersteinschätzung duch Rechtsanwälte |Fachanwälte

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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