Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Einmal mehr liegt uns ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor, die dieses mal wieder für die Warner Brot. Entertainment Inc. die Verletzung von Urheberrechten behaupten. Wir vertreten seit 10 Jahren in einer vierstelligen Anzahl von Angelegenheiten gegen die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen, sodass wir die Kanzlei gut kennen. Entsprechend haben wir in der Vergangenheit immer mal wieder über Abmahnungen der Kanzlei berichtet, bspw.:   

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-kanzlei-waldorf-frommer-fuer-studiocanal-constantin-und-warner-bros_153857.html (2019)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wiederholte-abmahnung-von-warner-bros-urheberrecht-an-tv-folge-waldorf-frommer_107059.html (2018)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-warner-bros-entertainment-gmbh-durch-kanzlei-waldorf-frommer_117238.html (2017)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-waldorf-frommer-unlizenzierte-vervielfaeltigung-von-bildern_084629.html (2016)

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-waldorf-frommer-und-warner-bros-entertainment-gmbh/

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, unter Verwendung eines Filesharing-Programms (P2P-Client) urheberrechtlich geschützte Inhalte der Warner Bros. Entertainment Inc. „unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen“ zu haben. Konkret sollen die TV-Folgen

"Prodigal Son" – Annihilator und 

"Prodigal Son" – Pilot 

über das Filesharing-Protokoll BitTorrent unerlaubt zum Download angeboten worden sein. Der Provider Unitymedia ist als Netzbetreiber aufgeführt worden. Hier liegt uns eine schriftliche Stellungnahme von Unitymedia vor, nach welcher der Provider selbst nicht von der Zuverlässigkeit der eignen IP-Zuordnung ausgeht. 

Was fordert die Warner Bros. Entertainment Inc. über die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Warner Bros Entertainment Inc. fordert vom Abgemahnten 

- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (im Entwurf beigefügt)

- Zahlung eines (Lizenz-) Schadenersatzes i.H.v. 900,00 EUR

- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (RA-Gebühren) i.H.v. 215,00 EUR

Ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen kann bei gleicher Rechtslage so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden. Die strafbewehrte Bindung (auf 30 Jahre) ist dann mit dem vorgeschlagenen Inhalt eingegangen. Wir empfehlen dagegen für den Fall, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, dieser dem Abgemahnten zur Last gelegt werden kann und ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, ein modifiziertes Versprechen abzugeben. Von einer „blinden Unterwerfung“ ohne vorherige Prüfung und in der eingeforderten Art und Weise raten wir ab.

Auch die Forderungen sollten – sofern Sie dem Grunde nach berechtigt sein sollten – zunächst verhandelt werden.

Dr. Wallscheid & Drouven | kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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