Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Kanzlei Albrecht Legal erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Abmahnungen, welche der Dipl.-Ing. Folkert Knieper von der Kanzlei Albrecht Legal aussprechen lässt. Es werden Ansprüche aus Urheberrecht geltend gemacht. Solche Abmahnungen sind uns bereits seit Jahren bekannt. Jahrelang war es so, dass die Knieper Verwaltungs GmbH, welche eigens von Herrn Dipl. –Ing. Folkert Knieper zum Schutz seiner Urheberechte gegründet worden war, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Albrecht Bischoff, nun Kanzlei Albrecht legal, geltend machen ließ.  Neuerdings lässt Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper persönlich durch die Kanzlei Albrecht Legal Abmahnungen aussprechen. Stets – und auch in dem uns derzeit vorliegenden Fall- wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Fotografie einer angerichteten Speise im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Diese Fotografie sei von Herrn Dipl. Ing. Folkert Knieper unter professionellen Bedingungen angefertigt worden. Das streitgegenständliche Lichtbild sei originär auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de veröffentlicht, wobei es sich um ein bekanntes Internet-Kochbuch handele. Der Abgemahnte habe die Fotografie ohne Nutzungsberechtigung verwendet.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und der Kanzlei Albrecht Legal vor? Dann kontaktieren Sie uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. Wenn Sie uns die Unterlagen per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen, melden wir uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.

Was verlangt Dipl.-Ing. Folkert Knieper?

Dipl. Ing. Folkert Knieper lässt folgende Ansprüche geltend machen:

  • Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung
  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  • Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Ein leichtfertiger Umgang kann unschöne finanzielle Konsequenzen haben. Wichtig ist zunächst, die von dem Gegner gesetzten Fristen im Auge zu behalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Abgemahnte die Ansprüche vorschnell erfüllen sollte. Auch sollte er nicht selbständig Kontakt zu dem gegnerischen Rechtsanwalt aufnehmen. Um „Waffengleichheit“ herzustellen, ist es sinnvoll, selbst einen auf dem Gebiet des Urheberrechtes erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dies am besten rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Fristen. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes könnte eine gerichtliche Inanspruchnahme durch den Gegner drohen. Ein Gerichtsverfahren geht jedoch oftmals mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko einher. Dieses Risiko sollte der Abgemahnte jedenfalls nicht ohne vorherige juristische Beratung eingehen. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die von der Gegenseite vorformulierte  Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorschnell unterzeichnen. Denn die mit der Erklärung einhergehende Bindungswirkung ist immens. Vor allem, weil die Unterlassungserklärung Pflichten beinhaltet, die sich für einen Laien nicht unmittelbar aus dem Wortlaut ergeben. Im Falle einer Zuwiderhandlung wäre eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Gegenseite zu zahlen. Diese kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen. Angesichts diverser negativer finanzieller Auswirkungen, die ein bedenkenloser Umgang mit der Abmahnung haben kann, ist es unbedingt empfehlenswert, rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Kostenlose Ersteinschätzung für Sie durch Rechtsanwälte und Fachanwälte

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


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