Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Kanzlei Albrecht Legal erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Abermals lässt der Dipl.-Ing. Folkert Knieper urheberrechtliche Abmahnungen von der Kanzlei Albrecht Legal aussprechen. In den letzten Wochen haben wir von einigen solcher Abmahnungen Kenntnis erlangt und Betroffene vertreten. Dipl.-Ing. Folkert Knieper macht urheberrechtliche Ansprüche geltend. 

Ursprünglich hatte  Dipl.-Ing. Folkert Knieper die Knieper Verwaltungs GmbH eingesetzt, um seine Urheberrechte zu schützen und Ansprüche zu verfolgen. Seit geraumer Zeit macht Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper etwaige Ansprüche persönlich geltend. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet, der Abgemahnte habe die Fotografie einer angerichteten Speise im Rahmen eines Internetauftrittes öffentlich zugänglich gemacht. Dipl. Ing. Folkert Knieper habe die streitgegenständliche Fotografie professionell erstellt. Ursprünglich habe er das Foto auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de veröffentlicht. Der Abgemahnte soll die Fotografie ohne Nutzungsberechtigung genutzt haben.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und der Kanzlei Albrecht Legal zugestellt worden? Dann zögern Sie nicht, uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Senden Sie uns die  Unterlagen am besten vorab per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer.  Wir melden uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.

Was lässt Dipl.-Ing. Folkert Knieper von den Rechtsanwälten Albrecht Legal geltend machen?

Dipl. Ing. Folkert Knieper stellt folgende Forderungen:

  • Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung
  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  • Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes

Was ist bei Abmahnung von Albrecht Legal zu tun?

Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Die von der Gegenseite gesetzten Fristen sind unbedingt zu beachten, da ein reaktionsloser Fristablauf zur gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Gegner führen könnte. Ein solches Gerichtsverfahren ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. 

Gleichwohl sollten die Ansprüche nicht leichtfertig erfüllt werden. Auch von einer vorschnellen Einlassung zur Sache gegenüber dem gegnerischen Rechtsanwalt ist abzuraten.  

Die der Abmahnung beiliegende, von den Rechtsanwälten des Gegners vorformulierte, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte der Abgemahnte ebenfalls nicht ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation unterzeichnen. Denn angesichts der erheblichen Bindungswirkung einer solchen Erklärung sollte hier nicht leichtsinnig gehandelt werden. Die Unterlassungserklärung enthält Pflichten, welche sich aus der Formulierung nicht ohne weiteres ergeben. Im Falle eines Verstoßes ist eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an den Gegner zu zahlen, welche mehrere tausend Euro hoch sein kann. 

In Anbetracht der negativen finanziellen Auswirkungen, die ein fahrlässiger Umgang  mit der Abmahnung und den Forderungen haben kann, sollte der Abgemahnte rechtzeitig vor Fristablauf juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Bestenfalls durch einen Spezialisten im Urheberrecht, bspw. einen Fachanwalt auf diesem Gebiet. Wir, die  Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Expertentipps:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Wir für Sie - Dr. Wallscheid & Drouven

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


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