Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Kanzlei Albrecht Legal erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Zum wiederholten Male in kurzem Zeitabstand liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper vor, ausgesprochen von der Kanzlei Albrecht Legal. Bereits seit Jahren sind uns solche Abmahnungen bekannt. Zunächst  hatte  Dipl.-Ing. Folkert Knieper die eigens hierfür gegründete Knieper Verwaltungs GmbH eingesetzt, um seine Urheberrechte zu schützen und Ansprüche geltend zu machen. Seit einiger Zeit nun macht Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper etwaige Forderungen persönlich geltend. Mit der Abmahnung behauptet Dipl.-Ing. Folkert Knieper urheberrechtliche Ansprüche und lässt diese von der Kanzlei Albrecht Legal geltend machen. 

---Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und der Kanzlei Albrecht Legal zugestellt worden? Dann scheuen Sie sich nicht, uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Senden Sie uns die  Unterlagen am besten vorab per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer.  Wir melden uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.---

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Fotografie einer angerichteten Speise auf einem Internetauftritt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Dipl. Ing. Folkert Knieper habe die streitgegenständliche Fotografie eigenständig in professioneller Weise erstellt und sei daher Urheber. Ursprünglich sei die Fotografie auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de veröffentlicht. Der Abgemahnte habe die Fotografie ohne Berechtigung verwendet.


Welche Forderungen stellt Dipl.-Ing. Folkert Knieper?

Die Kanzlei Albrecht Legal macht folgende Ansprüche für Dipl. Ing. Folkert Knieper geltend:

  • Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung
  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Aufwendungsersatz (Zahlung von Rechtsanwaltskosten)
  • Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes

Wie ist zu reagieren?

Auch wenn der Erhalt einer solchen Abmahnung oftmals überraschend kommt, sollte der Abgemahnte diese durchaus ernst nehmen. Von einem voreiligen „Entsorgen“ des Schriftstückes ist unbedingt abzuraten. Vor allem die von der Gegenseite gesetzten Fristen sind zu beachten. Denn ein reaktionsloser Fristablauf kann dazu führen, dass die Gegenseite die Forderungen unmittelbar gerichtlich geltend macht. Da ein gerichtliches Verfahren jedoch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko birgt, ist es sinnvoll frühzeitig professionell zu agieren und sich juristischen Beistand zu suchen. Dies insbesondere, um „Waffengleichheit“ mit der anwaltlich vertretenen Gegenseite herzustellen. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die Ansprüche vorschnell erfüllen oder gar auf eigene Faust eine Unterlassungserklärung abgeben/formulieren.  Auch die der Abmahnung beiliegende, von den Rechtsanwälten des Herrn Kniepert vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte der Abgemahnte ebenfalls nicht ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation unterzeichnen. Denn mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung einher. Die Erklärung löst insbesondere Pflichten aus, die sich für einen Laien nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut ergeben, aber im Falle eines Verstoßes dazu führen, dass die Gegenseite die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen kann. Angesichts enormer negativer finanzieller Folgen, die die unbedachte und unaufgeklärte Abgabe einer Unterlassungserklärung haben kann, ist es vielmehr ratsam, rechtzeitig vor Fristablauf juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Bestenfalls sollte ein Fachmann auf dem Gebiet des Urheberrechtes zu Rate gezogen werden. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus hunderten Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechtes und helfen Ihnen gerne weiter. Ich selbst bin u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und kenne diese Abmahnungen der Kanzlei Albrecht Legal seit Jahren.

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose tel. Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Für eine kostenlose telefonsiche Ersteinschätzung können Sie uns gerne unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


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