Abmahnung des FC Bayern München wegen Verkauf von Fußballtickets über eBay oder viagogo

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Sind Sie von der Kanzlei Lentze Stopper abgemahnt worden, weil Sie Tickets für ein Fußballspiel des FC Bayern München im Internet zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren? 

FC-Bayern-München-Fußballtickets auf viagogo oder eBay angeboten

Die meisten Fußball-Fans dürfte dies schon mal erlebt haben: Eintrittskarten für ein Fußballspiel sind schon gekauft und plötzlich kommt etwas dazwischen und man kann an dem Spiel nicht teilnehmen. Was liegt näher, als für das nicht benötigte Ticket im Internet einen neuen Abnehmer zu finden? 

Nicht selten erzielen die kurz vor dem Spiel verkauften Tickets sogar höhere Preise als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: Über die Kanzlei Lentze Stopper lässt die FC Bayern München AG Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.

Verweis auf die ATGB der FC Bayern München AG

Konkret geht es in einer aktuellen uns zur Prüfung vorgelegten Abmahnung von Lentze Stopper um Karten für ein Heimspiel des FC Bayern München gegen Ajax Amsterdam. Der Vorwurf lautet, dass die Karten zu einem höheren als dem Abgabepreis auf eBay angeboten wurden. In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen,

„… entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb im FC Bayern Online-Ticketing / Verkaufsbedingungen Jahreskarten -Abo (nachfolgend gemeinsam „ATGB“) nachweislich Tickets des FCB über die Online-Verkaufsplattform „eBay“/„eBay-Kleinanzeigen“ angeboten zu haben“

Dem Abgemahnten wird folgendes zur Last gelegt: 

  • die ATGB seien nicht abgebildet worden.
  • die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
  • Das Ticket sei zu einem höheren als dem bezahlten Preis angeboten worden
  • Das Ticket sei öffentlich bei eBay angeboten worden.

Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB von Bayern München

Ob sich der FC Bayern München jedoch gerade gegenüber privat handelnden Personen erfolgreich auf seine AGB berufen kann, erscheint aus mehreren Gründen mehr als fraglich. Dass z. B. Privatpersonen der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich gestattet ist, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) entschieden. Auch gewisse Preisaufschläge dürften hinzunehmen sein. 

Die Rechtmäßigkeit eines pauschalen Ausschlusses des Weiterverkaufs in Online-Auktionen ist somit mehr als zweifelhaft. Für gewerbliche Weiterverkäufer dürfte das Risiko hingegen deutlich höher ausfallen. Die Abgrenzung, ob ein Verkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder schon als gewerblicher Weiterverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich. 

Wie soll man am besten auf eine solche Abmahnung von Bayern München reagieren?

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den FC Bayern München leisten müssen. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Lentze Stopper aus München eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen der FC Bayern München AG verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben.


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