Abmahnung durch die Kanzlei Kessler|Kaiser für die AUDI AG

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der AUDI AG vor, die sich hier von der Kanzlei Kessler|Kaiser aus Würzburg vertreten lassen. Wir haben über Abmahnungen der AUDI AG bereits in der Vergangenheit berichtet, vgl.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/audi-ag-abmahnung-wegen-markenrechtsverletzung/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-audi-ag-und-kessler-kaiser-rechtsanwaelte_154903.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-audi-ag-lempe-kessler-erhalten_088686.html


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Gegenstand der Abmahnung

Die AUDI AG lässt den abgemahnten Unternehmer wegen einer behaupteten Markenrechtsverletzung abmahnen und beruft sich vorliegend auf die Unionsmarke Nr. 000018812 für die Klassen 12 und 14. Der Abgemahnte soll u.a. Schüsselanhänger, die mit den geschützten 4 Audi-Ringen versehen sind, unzulässiger Weise angeboten und beworben haben. Die fraglichen Produkte seien keine Originalprodukte der AUDI AG, so dass sie ohne Zustimmung der Markeninhaberin und ohne erschöpft zu sein in den Verkehr gebracht worden seien.

 

Forderungen der AUDI AG

Die AUDI AG fordert vom Abgemahnten

• Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche der Abmahnung in Anlage beigefügt ist

• die Erteilung einer vollständigen, näher beschriebenen Auskunft unter Vorlage sämtlicher Belege

• Vernichtung und Rückruf der monierten Produkte

• Erstattung der Kosten des Testkaufs

• Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR

• Ersatz „weiterer Schäden“, die aus den monierten Handlungen entstanden sind oder noch entstehen werden (hier wohl vor allem bislang noch nicht bezifferter Schadenersatz auf Grundlage der eingeforderten Auskunft)

 

Verhalten nach Erhalt einer (markenrechtlichen) Abmahnung

Beachten Sie die (oft kurzen) Fristen. Ansonsten riskieren Sie ein ggf. ungewünschtes gerichtliches Verfahren.

Kommen Sie den Forderungen nicht vorschnell und ungeprüft nach. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist ebenso wie eine einmal erteilte unüberlegte Auskunft kaum mehr zurück zu nehmen.

Lassen Sie die Abmahnung durch einen versierten (Fach-)Anwalt auf ihre Berechtigung hin überprüfen. Hier bietet sich vor allem der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an.

In der Regel bestehen Regressansprüche gegen den Lieferanten, was mit zu berücksichtigen wäre.  

Aufgrund der 30-jährigen strafbewehrten Bindung, der zu erteilenden Auskunft über den Vertriebsweg, den Zahlungsforderungen, die auch nachträglich noch durch Schadenersatzforderungen sehr teuer werden können, dem Umstand, dass eine Markenverletzung auch eine strafbare Handlung darstellen kann (vgl. § 143 ff MarkenG) und der alles andere als leichten Materie eignen sich markenrechtliche Streitigkeiten nicht für gelegentliche Bearbeitungen sondern sollten von einem Experten vertreten werden.

 

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Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, die Sie auf unserer Homepage unter https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ finden können.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie bei uns unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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