Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer i.A.v. Sony Music: „Max Prosa - Die Phantasie Wird Siegen“

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Berichten zufolge sei aktueller Gegenstand der Abmahnungen das seit Januar 2012 im deutschen Handel erhältliche Debütalbum

„Die Phantasie Wird Siegen" des Berliner Jung-Sängers Max Prosa.

Verlangt werde von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei werde dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Behauptet werde, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Weiterhin werde darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Ob Sie im Falle einer solchen Abmahnung für den behaupteten Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären.

Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 030 / 69 04 1515.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema