Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen fehlender Widerrufsbelehrung
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Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen durch das Fehlen einer Widerrufserklärung zur Bearbeitung vorgelegt. Aktuell betrifft eine solche Angelegenheit eine Abmahnung, die durch die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) ausgesprochen wurde, nachdem ein Online-Händler auf die notwendigen Pflichtinformationen verzichtet hatte. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche
Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.
Erst einmal geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.
Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.
In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Zusätzlich gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.
Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch
Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.
Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft wichtig.
Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Von hohen Kosten im Einzelfall sollte man sich hier nicht ablenken lassen.
Die Reaktion nach einer Abmahnung
Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.
Tipps zur weiteren Vorgehensweise
Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.
- Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
- Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung
Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie sich nun verhalten sollten.
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