Abmahnung durch Hegewerk Rechtsanwälte für Herrn Dirk Vonten

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Hegewerk Rechtsanwälte aus Berlin vor, die für Herrn Dirk Vonten, der Abmahnung nach professioneller Fotograf, die Verletzung von Urheberrechten rügen. Wir haben 20219 über Abmahnungen von Herrn Vonten, damals über die Kanzlei pixel.law, berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-des-fotografen-dirk-vonten-durch-pixel-law-rechtsanwaelte/

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe ohne Berechtigung -insbesondere auch ohne Herrn Vonten als Urheber anzugeben- eine seiner Fotografien im Internet auf der eigenen Homepage verwendet. Hierdurch seien die Rechte des Urhebers aus § 19a UrhR (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) und aus § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft als Urheberpersönlichkeitsrecht) verletzt worden.

Forderungen Herrn Vontens über die Hegewerk Rechtsanwälte

Gefordert wird vom Abgemahnten

  • Beseitigung der behaupteten Rechtsverletzung
  • Unterlassung
  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf beiliegend)
  • Auskunft zur Schadensberechnung
  • Schadenersatz (vorläufige Berechnung)
  • Aufwendungsersatz, d. h. Erstattung der RA-Gebühren (hier aus einem Gegenstandswert von knapp 7.500,00 EUR)

Reaktion und Rechtliches 

Selbstverständlich sollten die Fristen beachten werden, um keine ungewollten gerichtlichen Schritte durch die Hegewerk Rechtsanwälte zu riskieren.

Gleichzeitig können wir nur vor überhasteten Reaktionen warnen. Insbesondere raten wir davon ab

  • Die Rechtsvertreter Herrn Vontens selbst und direkt zu kontaktieren. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit. Die Angaben, die der Verteidigung dienen sollen, können schnell auch eine solche deutlich erschweren;
  • Auskunft ohne anwaltliche Begleitung zu erteilen;
  • Das beiliegende Unterlassungsversprechen abzugeben. Sofern ein solches Versprechen abgegeben werden muss/soll, wäre es vorher in jedem Fall (deutlich) zu modifizieren, hier auch mit Blick auf
  • das Schuldanerkenntnis
  • eine ggf. strafbewehrte Beseitigungspflicht
  • die Höhe der Vertragsstrafe
  • den genauen Erklärungstext

Angesichts der 30jähirgen strafbewehrten Bindung, der Bedeutung einer richtig erteilten Auskunft und der Höhe der finanziellen Forderungen sollten Abmahnungen zunächst von einem versierten (Fach-) Anwalt auf ihre Berechtigung hin geprüft werden. Der Spezialist kann den Sachverhalt und die Rechtslage mit der erforderlichen Sicherheit richtig einschätzen und kennt die Reaktionsmöglichkeiten, die er dem Mandanten vorstellt und anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (darunter nicht zuletzt auch das Mandanteninteresse) zu einem Vorgehen rät.

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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