Abmahnung durch Herrn Eric Janiak - Privatverkauf bei eBay

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Mit Schreiben vom 12.01.2018 lässt Herr Eric Janiak durch Herrn Rechtsanwalt Jens Reininghaus eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen eines Verkaufsangebotes aus dem Sortiment Autozubehörteile auf dem Marktplatz eBay aussprechen. Herr Janiak lässt im Wege der Abmahnung rügen, dass das Angebot des Abgemahnten entgegen dessen Bezeichnung als „Privatverkauf“ tatsächlich gewerblicher Natur sei.

In dem Abmahnschreiben wird insoweit ausgeführt, dass bei 33 teils neuen Autozubehörteilen von einem Handeln als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB auszugehen sei.

Exemplarisch wird u. a. eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Main), Beschluss v. 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07. angeführt, wonach bereits bei einem gleichartigen Warenangebot von 10 gleichartigen Produkten ein unternehmerisches Handeln angenommen worden ist.

Diese Vorgehensweise verstoße, so die Ausführungen in der Abmahnung, gegen § 3 Absatz 3 UWG. Der Gesetzgeber, so wird in der namens und kraft Vollmacht des Herrn Janiak ausgesprochenen Abmahnung ausgeführt, habe erkannt, dass scheinprivate Verkäufer den lauteren Handel gefährdeten und deshalb diesen Tatbestand in die sog. „schwarze Liste“, den Anhang zu § 3 UWG, aufgenommen.

Abmahnung Eric Janiak – Was wird gefordert?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird in der Abmahnung Kostenerstattung auf Basis eines Gegenstandswertes von 7.500,00 Euro gefordert. Die Herrn Janiak für die Abmahnung entstandenen Kosten werden unter Berücksichtigung einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG (592,80 Euro), einer Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (20,00 Euro) zzgl. 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG (116,43 Euro) in Höhe von insgesamt 729,23 Euro beziffert.

Abmahnung Eric Janiak – Unsere Empfehlung

Zunächst sollte die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall geprüft werden.

Die Abgrenzung zwischen Privatverkauf und unternehmerischem Handel kann sich im Einzelfall als schwierig gestalten.

Keinesfalls sollte vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Die als Formulierungsvorschlag beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung halten wir für zu weitgehend.

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