Abmahnung durch 24IP Law Group für Schmidt Spiele GmbH

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"Mensch ärgere Dich nicht" ist ein bekanntes Brettspiel der Firma Schmidt Spiele GmbH aus Berlin. Zugleich ist diese Bezeichnung auch eine geschützte deutsche und europäische Wortmarke. Onlinehändlern, die unter dieser Bezeichnung Spiele zum Kauf anbieten, drohen Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung.

So geschah es auch einem aktuellen Mandanten in unserer Anwaltskanzlei. Er verkaufte über eBay ein Spiel, das mit einer ähnlichen Bezeichnung wie die geschützte Marke "Mensch ärgere Dich nicht" von Schmidt Spiele versehen war. Weil es sich hierbei jedoch nicht um Originalware des Unternehmens Schmidt Spiele handeln soll, erhielt er eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei 24IP Law Group. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, gegen das ausschließliche Recht des Markeninhabers aus § 14 Abs. 1, 2 MarkenG verstoßen zu haben, wonach nur der Markeninhaber sein Markenzeichen benutzen darf. Für andere Personen, die zudem keine Lizenz für die Benutzung haben, könne der Markeninhaber gemäß § 14 Abs. 3 MarkenG unter anderem verbieten,

- das Markenzeichen auf Waren anzubringen,

- unter dem Markenzeichen Waren anzubieten,

- Waren unter dem Markenzeichen einzuführen oder auszuführen und

- das Markenzeichen in der Werbung zu benutzen.

Für die Verwendung der geschützten Marke von Schmidt Spiele liege keine Berechtigung vor, daher verletze unser Mandant die Markenrechte des Unternehmens. Außerdem stelle das Anbieten des Spieles bei eBay eine unlautere geschäftliche Handlung nach §§ 5 Abs. 2, 4 Nr. 3a UWG dar. Wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dies ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem sich der Unterzeichnende dazu verpflichtet, in Zukunft nicht erneut mit dem Zeichen "Mensch ärgere Dich nicht" zu werben. Verstöße gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung haben die Zahlung einer Vertragsstrafe zur Folge. Vorsicht: Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von pauschal 5.001,00 € vereinbart wird. Eine solche pauschale Vertragsstrafe sollte unserer Auffassung nach nicht versprochen werden. Weiterhin kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung schnell ein Schuldeingeständnis darstellen und sollte daher grundsätzlich nicht selbständig, d. h. ohne anwaltliche Beratung, unterzeichnet werden.

Weiterhin wird in der Abmahnung ein Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten geltend gemacht. Das Honorar der Kanzlei 24IP Law Group wird mit 2.348,94 Euro beziffert, zu deren Erstattung unser Mandant aufgefordert wird.

Markenrechtliche Abmahnung – Verhaltenstipps:

Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen besonders wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Dies beruht einerseits darauf, dass die Streitwerte in markenrechtlichen Angelegenheiten nur selten unter 50.000,00 € liegen, sondern eher sich im Bereich von hohen 5 bis 6-stelligen Beträgen ansiedeln.

Es stellt sich die Frage, wie erfolgreich gegen eine markenrechtliche Abmahnung verteidigt werden kann. Unterschiedliche Anknüpfungspunkte sind hier denkbar: Liegt überhaupt eine Verletzung im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung für eine Markenrechtsverletzung vor? Ist die abgemahnte Marke erschöpft i. S. d. § 24 MarkenG? Wurde die Marke nur als rein beschreibende Angabe verwendet? Diese und weitere Fragen sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Erhalt einer Abmahnung prüfen. Natürlich kommt es hierbei ganz entscheidend auf den Einzelfall und die genau vorgeworfene Handlung an.

Abmahnung erhalten? Wenden Sie sich an uns!

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz, und damit insbesondere auf das Markenrecht, hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten sowohl gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung als auch bei dem Schutz ihrer Marken. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. Herr Rechtsanwalt Heidicker führt neben dem Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz auch den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“.

Personen, die eine Abmahnung erhalten haben, erhalten bei uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles. Sollten Sie Adressat einer Abmahnung im Markenrecht geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns unverbindlich per E-Mail oder Fax Ihre markenrechtliche Abmahnung zu. Wir rufen im Regelfall am gleichen Tage zurück. Alternativ können Sie sich natürlich gerne auch in unserer Kanzlei telefonisch melden. Die Ersteinschätzung bei Erhalt einer Abmahnung ist bei uns stets kostenlos. Wir werden mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, die entweder in der Abwendung der gegen Sie gerichteten Ansprüche besteht, oder Sie unter wirtschaftlichen Aspekten so gering wie möglich belasten wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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