Abmahnung durch Schulenberg&Schenk i.A.d. Mad Dimension GmbH – „Inbred“

  • 4 Minuten Lesezeit

Abmahnung Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen des Films „Worum geht es?

Die Kanzlei Schulenberg&Schenk versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Inbred". Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Mad Dimension GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Schulenberg&Schenk fordert für die Mad Dimension GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.298€ für Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren.

Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

Dies sollten Sie beachten, wenn Sie auch eine Abmahnung durch die Kanzlei Sasse&Partner erhalten haben:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Eine Abmahnung ist grundsätzlich die förmliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft einzustellen. Dies bedeutet also, dass die Kanzlei Sasse&Partner festgestellt hat, dass über Ihren Internetanschluss illegales Tauschbörsenangebot stattgefunden. Auch wenn Sie sich die Abmahnung nicht erklären können und den Film nicht selber herunter geladen haben, müssen Sie sich gleichwohl mit der Abmahnung auseinandersetzen, da sie gegebenenfalls immer noch als so genannter "Störer" in Anspruch genommen werden könnten.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Zahlen Sie zunächst nichts!

Die Rechtsanwälte Sasse&Partner verlangen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00€. Sie sollten jedoch auf keinen Fall ohne weitere Rücksprache mit einem Anwalt eine Zahlung vornehmen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren und in manchen Fällen lässt sich eine Zahlung sogar gänzlich verweigern.

Insbesondere in Fällen, bei denen der Download durch Dritte verursacht worden ist, besteht die Möglichkeit sich effektiv zu verteidigen. In einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen haben Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch Dritte deutlich gestärkt. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten worden. Dazu gehört unter anderem die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich allerdings einen näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit kostenloser Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die Kanzlei Sasse&Partner verlangt von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit ist eine Erklärung gemeint, in der Sie versprechen, zukünftig die Rechte der Senator Film Verleih GmbH nicht mehr über das Internet zu beeinträchtigen. Grundsätzlich müssen Sie zwar zu Ihrem Schutz eine Unterlassungserklärung abgeben, damit gegen Sie keine einstweilige Verfügung ergehen kann, jedoch enthält die vorformulierte Erklärung der Kanzlei Sasse&Partner für Sie nachteilige Klauseln. Sie sollten daher dringend eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung alleine genügt jedoch nicht, um den Fall aus der Welt zu schaffen, da die Geldforderungen ja bestehen bleiben. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in folgendem Artikel:

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus

Die Rechtsanwälte von abmahnhelfer.de haben seit Jahren Erfahrungen bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen und sind entsprechend spezialisiert. Wir bieten Ihnen an, uns über unsere kostenlose Hotline anzurufen und uns unseren Fall zu schildern. Das Team von abmahnhelfer.de nimmt sich die Zeit und hört Ihnen gerne zu. So dann erhalten Sie eine kostenlose erste anwaltliche Ersteinschätzung, im Rahmen derer Ihnen erläutert wird, was in Ihrem Fall die beste Verteidigungsstrategie wäre. So dann machen wir Ihnen eine unverbindliches Angebot. Durch Pauschalpreise sind wir in der Lage, unsere Leistung zu günstigen und vor allem transparenten Preisen anzubieten.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!

Werdermann | von Rüden

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Telefon: 030 - 200590770

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Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

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