Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Focus“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) versendet derzeit urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber. Der Vorwurf bezieht sich auf das illegale öffentliche Zugänglichmachen des Films „Focus”.

„Focus” ist eine romantische Gaunerkomödie mit Will Smith und Margot Robbie in den Hauptrollen.

Der Film soll innerhalb einer Online-Tauschbörse von dem Abgemahnten heruntergeladen und durch den dadurch verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber des betroffenen Werkes zu (vgl. § 19 a UrhG).

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich gegen eine urheberrechtliche Abmahnung vor?

Viele der Anschlussinhaber geraten in Panik, wenn Sie ein Abmahnschreiben von Waldorf Frommer erhalten und wissen nicht, wie sie am besten darauf reagieren sollen. Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren und einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen sagen, ob und inwieweit Sie haften.

Die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite sollten Sie unterlassen. Es kann sein, dass man Sie versucht zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt. Des Weiteren kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte abgeändert werden. Sie ist meist zu weitgehend und kann Regelungen enthalten die Sie benachteiligen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich auf die nötigsten Angaben beschränken und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert sein. Im Internet finden Sie Muster von modifizierten Unterlassungserklärungen. Diese Vorlagen sollten jedoch nicht verwendet werden, da sie meist von juristischen Laien verfasst wurden und dadurch Ungenauigkeiten enthalten können, die die Erklärung im schlimmsten Fall vor Gericht wertlos machen können.

Kostenloses Erstgespräch

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie sich an unser spezialisiertes Team von Abmahnhelfer.de wenden. Wir geben Ihnen die Möglichkeit im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs Ihren persönlichen Fall zu erläutern und werden Ihnen sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung des Falls geben. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 35 854.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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