Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH: Byzantium (Film)
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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. So mahnt Berichten zufolge die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erneut im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Es handelt sich diesmal um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film: "Byzantium" durch das unbefugte Verbreiten in Peer-to-Peer Netzwerken.
Von Waldorf Frommer wird verlangt, innerhalb der Frist von wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, mitsamt der Zahlung von Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Bei Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR würden die Rechteinhaber (hier die Universum Film GmbH) die Ansprüche als abgegolten ansehen.
Wie können Sie in dieser Situation tun?
Erst einmal: Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie besonnen zu reagieren. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
Eine Reaktion auf das Schreiben sollte auf jeden Fall erfolgen. Sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
Geprüft werden muss unbedingt, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.
In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Jüdemann Rechtsanwälte
Kai Jüdemann
Welser Straße 10-12
10777 Berlin
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