Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH - "Rush - Alles für den Sieg"

  • 2 Minuten Lesezeit

Momentan versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Rush - Alles für den Sieg".

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen? 

Dem betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen den 2013 erschienen Spielfilm „Rush - Alles für den Sieg" auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zu beachten ist, dass durch das Downloaden einer Datei von einer Online-Tauschbörse gleichzeitig den anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zum Herunterladen angeboten werden.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Der Betrag umfasst die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz.

Wie soll ich auf die erhaltene Abmahnung reagieren?

Wenn auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen. Dadurch könnten Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Vielmehr sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Häufig bestehen die Ansprüche gar nicht bzw. nicht in der geforderten Höhe. Des Weiteren sollten Sie davon absehen die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese enthält häufig für Sie nachteilhafte Klauseln und ist zu weitgehend. Deshalb ist es empfehlenswert, die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten zu modifizieren und auf die nötigsten Angaben zu beschränken. Von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet ist abzuraten. Diese Vorlagen entsprechen meist nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung? 

Ob Sie voll oder nur beschränkt haften, kommt auf die Konstellation Ihres Einzelfalls an. Wenn Sie beispielsweise nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, kommt eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Als Störer muss kein Schadensersatz geleistet werden. 

In einigen Fällen ist sogar eine Haftungsbefreiung möglich. Falls Sie sich sicher sind, dass die Urheberrechtsverletzung nicht von Ihnen begangen worden ist, könnte ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen sein. 

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des aktuellen Kinofilms „Rush - Alles für den Sieg" erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Sie können uns unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 erreichen oder das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben werden.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten