Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights für Zooland Musik GmbH: Miss Sunshine - R.I.O - German Top 100

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Weitere Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Musik GmbH: Tonaufnahme Miss Sunshine, Künstler „R.I.O." (German Top 100 Single Charts 11.07.2011: Unterlassungserklärung und 450 Euro pauschal wird geltend gemacht. Neue Abmahnungen vom 26.04.2012!

Der Rechteinhaber Zooland Musik GmbH lässt über die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erneut „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen" an Internetanschlussinhaber verschicken, über deren Internetanschluss mittels einer Internettauschbörse die Tonaufnahme Miss Sunshine des Künstlers R.I.O. angeboten worden sein soll.

Betroffen in den neuen Abmahnungen ist die Tonaufnahme „Miss Sunshine" des Künstlers „R.I.O." - enthalten auf German Top 100 Single Charts vom 11.07.2011.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein pauschaler Betrag von 400,00 Euro geltend gemacht.

Wie immer bei diesen Abmahnungen wird ein einzelnes Musikstück, das Bestandteil eines Chartcontainers ist (hier German Top 100 Single Charts vom 11.07.2011) zum Gegenstand einer Abmahnung gemacht.

Wie bereits vom Verfasser mehrfach berichtet wurde, werden seit einigen Jahren und aktuell Chartcontainer besonders ins Visier der Abmahnindustrie genommen. 

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist erfahrungsgemäß enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Sampler abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler / Hitcontainer German Top 100 Single Charts befindlichen Lieder verschicken. Es sind daher unabdingbar Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke auf dem Sampler zu unterbinden.

Folgeabmahnungen drohen bei Chartcontainern und Musiksamplern generell, insbesondere aber von den nachfolgenden Rechteinhabern und deren Rechtsanwälte:

  • DigiProtect GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Schalast & Partner
  • DigiRights Administration GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, druch Rechtsanwälte Denecke v Haxthausen
  • EMI Music Germany GmbH+Co. - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner;
  • Track by Track Records UG - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte FAREDS GmbH;
  •  Königsleder - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, Schreiben Rechtsanwälte FAREDS GmbH;
  • GRAFTON Hold LLP, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Paulus;
  • EMI Music Germany GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Rasch
  • Tonpool Medien GmbH - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker;
  • Hitmix Music Agentur - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch BAEK LAW
  • Partyagentur, Inhaber Alexander Frömelt, Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch BAEK LAW.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung, was nicht akzeptabel ist.

Bei der Frage der Störerhaftung des Anschlussinhabers sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden, die vom Einzelfall abhängen. Hierbei sind auch die vom BGH in dem Urteil vom 12.05.2010 aufgestellten Maßstäbe zu den Prüfungspflichten des Anschlussinhabers und die Anmerkungen des BGH zur Streitwertbemessung zu sehen.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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