Abmahnung erhalten: Verletzung der Bildmarke des Hamburger Sportvereins (HSV)

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Uns liegt eine der Kanzlei von Appen/Jens vor, die für die HSV Fußball AG markenrechtliche Verstöße auf dem sozialen Netzwerk facebook.com verfolgt. Die Bildmarke der im Wappen des Fußballvereins sichtbaren „Raute“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und geschützt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Facebook mehrere Fotos von Tassen, Uhren sowie Lampen hochgeladen zu haben, um diese zu verkaufen. Diese Nutzung der Bildmarke des HSV ist jedoch von der Rechteinhaberin, der HSV Fußball AG, nicht gestattet worden.

Das Veröffentlichen der Fotos zu kommerziellen Zwecken durch Abgemahnten sei wettbewerbswidrig, da es mangels der erforderlichen Lizenzen gegen §§ 14, 15 MarkenG verstoße. Die Kanzlei von Appen/Jens macht einen Unterlassungsanspruch gelten. Darüber hinaus wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von 1.531,90 EUR gefordert.

Sie haben eine Abmahnung bezüglich einer wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheit erhalten – Was ist zu tun?

Im Marken- und Wettbewerbsrecht kommt es häufig zu Abmahnungen. Sie dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Oft wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz gefordert.

Um sich erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigen zu können, ist es ratsam, sich rechtlich vertreten zu lassen. Wir empfehlen: Suchen Sie Experten auf dem Gebiet des Markenrechts auf.

Hierfür können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren, wir beraten Sie in den Rechtsgebieten des Wettbewerbs-, Marken-, und Urheberrechts und verfolgen ´stets die neusten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung

Kontaktieren Sie und gerne telefonisch oder per Mail, wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen Ihren Fall.

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft


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