Abmahnung Fareds Rechtsanwälte für arte fiori e. K. wegen Widerrufsbelehrung

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Wir verteidigen aktuell gegen eine kürzlich ausgesprochene wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fareds, datiert vom 10.11.2017, im Auftrag der arte fiori e. K. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des Vorhaltens einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Homepage.

Konkret soll unsere Mandantschaft eine Widerrufsbelehrung verwenden, die nicht korrekt hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist formuliert worden sei. Die Widerrufsfrist beginnt bei Fernabsatzgeschäften mit Erhalt der Ware. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sei ein Wettbewerbsrechtsverstoß i. S. d. §§ 3, 3a, 5 UWG gegeben.

Forderungen:

Gefordert wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 €.

Wie reagieren?

Zunächst einmal muss dringend davon abgeraten werden, die Abmahnung zu ignorieren. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist sie nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Im Fall einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Welche Vorteile bietet mir die Kanzlei Jan B. Heidicker?

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und stehen Ihnen im Bereich des Markenrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Für Empfänger einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage, unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de und unserem YouTube-Kanal.


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