Abmahnung FAREDS wegen Ell & Nikki - Running Scared iAd. Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn

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Der Dancefloor Track Ell & Nikki - Running Scared ist durch einen europaweiten Song Contest bekannt geworden.

Die mit der Verfolgung der Rechtsverletzungen an dem Song Ell & Nikki - Running Scared betraute Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts tätig.

Das Musikwerk Ell & Nikki - Running Scared ist erst seit dem 27.05.2011 als Tonträger und in lizensierten Downloadportalen zum Kauf zu beziehen.

Den Empfängern derartiger Abmahnschreiben wird hingegen vorgeworfen, das Werk über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet zum unentgeltlichen Download bereitgehalten zu haben. Die besondere Eigenheit einer Peer-To-Peer-Software liegt darin, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise Ell & Nikki - Running Scared, diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dieses Anbieten stellt ein öffentliches Zugänglichmachen des Werkes und ohne Einwilligung des Rechteinhabers einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Sandra Bjurman und des Stefan Örn dar.

Dementsprechend macht die Anwaltskanzlei FAREDS für Sandra Bjurman und Stefan Örn Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Werk Ell & Nikki - Running Scared ausweislich des Ermittlungsdatensatzes begangen wurde, geltend.

§ 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung fordert man Namens der Sandra Candie Bjurman und des Stefan Örn wegen der Verletzung an dem Werk Ell & Nikki - Running Scared neben der Abgabe einer so genannten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 450,00 Euro.

Empfängern einer solchen Abmahnung ist jedoch angeraten, die anliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht vorschnell abzugeben. Zum einen sehen viele deutsche Gerichte in der Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis, und darüber hinaus wird mit dieser Erklärung die Zahlung des pauschalen Aufwendungs- und Schadensbetrages anerkannt und zwar ungeachtet der zugrundeliegenden Fallgestaltung.

Allerdings sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei FAREDS, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Musikwerk Ell & Nikki - Running Scared enthält, keinesfalls unbeachtet bleiben. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Das Ignorieren dieses Schreibens kann sich im Nachhinein als äußerst zeitaufwändiger und teurer Fehler erweisen - schließlich geht es um den bedeutsamen Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung.

Eine erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt, wenn das Werk Ell & Nikki - Running Scared auf einer Compilation enthalten gewesen sein soll (z. B. den German Top 100 Single Charts vom 06.06.2011). Auf diesen Musikzusammenstellungen sind nicht selten mehrere Werke von Rechteinhabern vertreten, die ihrerseits Rechtsverstöße ermitteln und verfolgen lassen. Wem das Bereithalten einer Compilation, wie den „German Top 100 Single Charts" vorgeworfen wird, dem ist die Einholung einer eingehenden Beratung zu empfehlen. Denn auch wenn sich die Abmahnung auf den Verstoß an dem Werk Ell & Nikki - Running Scared beschränkt, so können Folgeabmahnungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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