Abmahnung Filesharing, Waldorf Frommer, „The Americans“

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, spezialisiert auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen u.a. im Internet, versendet aktuell Abmahnungen wegen Filesharing der TV Serie „The Americans“. Bei „The Americans“ handelt es sich um eine US-amerikanische Fernsehserie, die erstmalig im Januar 2013 ausgestrahlt wurde. Die Serie handelt von zwei sowjetischen KGB-Spionen, die als Ehepaar getarnt in den vereinigten Staaten von Amerika leben. Die Serie geht seit März 2016 in die vierte Staffel. Kürzlich wurde die Produktion zweier weiterer Staffeln in Auftrag gegeben, mit denen die Serie voraussichtlich beendet werden wird.

Waldorf Frommer wirft in ihrer Abmahnung dem Inhaber eines Internetanschlusses vor, Folgen der Serie „The Americans“ via Filesharing in einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Abmahnung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Bestandteile: zunächst fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der abgemahnte Internetanschlussinhaber soll sich durch die Unterzeichnung dieser Erklärung quasi lebenslang dazu verpflichten, die fragliche Folge der TV-Serie „The Americans“ nicht mehr öffentlich im Internet zugänglich zu machen.

Sie haben eine solche Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an der Serie „The Americans“ oder einer anderen Serie oder eines Films erhalten?

Seien Sie sich bitte darüber bewusst, dass die voreilige Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere dann, wenn Sie nicht wissen, wie es dazu kommen konnte, dass über Ihren Internetanschluss Filesharing betrieben wurde, besteht die konkrete Gefahr, dass es zu einer erneuten öffentlichen Zugänglichmachung der fraglichen Folge der Serie „The Americans“ kommen kann. In diesem Fall droht eine Vertragsstrafe in der empfindlichen Höhe von mehreren 1000€. Hier herauszukommen ist sehr schwer bis unmöglich.

Der zweite Bestandteil der Abmahnung besteht darin, dass von Ihnen die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert wird. Die Höhe insbesondere des Schadensersatzes variiert, je nachdem ob ein Film oder eine Serie abgemahnt worden ist. Werden direkt mehrere Filme oder mehrere Folgen einer Serie abgemahnt, steigt die Höhe des verlangten Schadensersatzes entsprechend an.

Sowohl für die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung wie auch für die Begleichung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche wird von Waldorf Frommer jeweils eine vergleichsweise kurze Frist gewählt.

Lassen Sie sich hierdurch nicht unter Druck setzen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen sich von mir darüber beraten, mit welchen Erfolgsaussichten Sie gegen die erhaltene Abmahnung vorgehen können. Die Angst, durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts weitere unabsehbare Kosten auszulösen, ist verständlich. Ich werde jedoch zu einem fairen Pauschalhonorar für Sie tätig, das sich in jedem Fall für Sie „bezahlt macht“.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Anschlussinhaber nicht in jedem Fall haften. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Konstellationen herausgearbeitet, in denen den Anschlussinhaber keine oder nur eine eingeschränkte Haftung trifft. Ich kenne den aktuellen Stand der Rechtsprechung bestens und kann Ihnen die beste Alternative aufzeigen, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist.

Übersenden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail oder rufen Sie mich an und lassen sich unverbindlich beraten. Ich blicke auf eine zehnjährige Erfahrung als Rechtsanwalt, u.a. im Bereich des Urheberrechts zurück und werde Ihnen sicher weiterhelfen können.


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