Abmahnung Frommer Legal für Image Professionals GmbH wegen Fotonutzung erhalten?

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Bildrecht / Fotorecht – Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frommer Legal aus München im Auftrag der Firma Image Professionals GmbH erhalten, in denen Ihnen vorgeworfen wird, ein urheberrechtlich geschütztes Foto im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben? Wie sollte man als betroffener Abgemahnter in einem solchen Fall reagieren?

Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns gerne unter 0211-54200464 an. 

Abmahnung Image Professionals GmbH - was wird gefordert?

Gegenwärtig verwendet die für urheberrechtliche Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal Abmahnschreiben im Auftrag der Firma Image Professionals GmbH. Es geht um die nicht gestattete Nutzung von Fotos, an denen diese Firma ausschließliche Rechte haben soll.

Neben der Beseitigung (Löschung) des Bildmaterials fordert die Kanzlei Frommer Legal die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung. Zudem wird Schadensersatz sowie der Ersatz der Abmahnkosten gefordert.

Wie soll man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?

Urheberrechtliche Abmahnungen sollten nicht einfach ignoriert werden. Wenn die gesetzten Fristen ergebnislos verstreichen, kann die abmahnende Partei vor Gericht ziehen. Dies ist in der Regel mit weitaus höheren Kosten verbunden. 

Ebenso fahrlässig ist es jedoch, die solchen Abmanungen üblicherweise beiliegende, vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen, wäre zunächst zu prüfen. Außerdem verpflichtet man sich in vorformulierten Erklärungen nicht selten zu mehr als man tatsächlich müsste. So können Unterlassungserklärungen, selbst wenn die Vorwürfe dem Grunde nach zutreffen, die Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender abgegeben werden als vom Abmahner gewünscht. Auch birgt die vorschnelle Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht selten die Gefahr von hohen Vertragsstrafeansprüchen, etwa wenn das beanstandete Bildmaterial nicht restlos gelöscht wurde. 

Wir empfehlen, sich hierzu anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Angelegenheit auf eine möglichst risikoarme Weise zu beenden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheber- und Medienrechts.




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