Abmahnung Frommer Legal für Image Professionals und August Image wegen Food-Fotos

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Haben Sie auch eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung der der Kanzlei Frommer Rechtsanwalts PartG mbH (Frommer Legal) im Auftrag der Image Professionals GmbH / Stock Food wegen unerlaubter Nutzung einer Food Fotografie erhalten? Oder von AUGUST Image LLC wegen unerlaubter Nutzung einer Fotografie von einem Prominenten? In diesem Fall sollten Sie keinesfalls selbst antworten, sondern sogleich einen eigenen Anwalt einschalten. 

Die Fotoabmahnungen von Frommer Legal sind unbedingt ernst zu nehmen. Reagiert man nicht oder nicht richtig, kann es zu einem Gerichtsverfahren mit sehr hohen Anwalts- und Gerichtskosten kommen. 

Was wird mit der Abmahnung verlangt?

Frommer Legal fordert derzeit oft zunächst in einem harmlos klingenden Schreiben Auskunft zur Lizenzierung des Bildmaterials (sog. Berechtigungsanfrage) und (ggfls. erst im nächsten Schritt) im Wege einer kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnung Unterlassung der unerlaubten Bildnutzung unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Lizenzschadensersatz nach den MFM-Tarifen und die Erstattung hoher Abmahnkosten. Dabei belaufen sich die Geldforderungen nicht selten über 2.500,00 Euro. In vielen Fällen wird zunächst nur Auskunft über die Nutzungsdauer des Bildmaterials gefordert und erst danach die Höhe des Schadensersatzes bekannt gegeben.

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Wirft man Ihnen vor, fremdes Bildmaterial unerlaubt genutzt zu haben, müssen Sie nicht alles akzeptieren, was in den Schreiben verlangt wird. Sie sollten aber auf jeden Fall fristgerecht reagieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Klage erhoben wird. 

Wir beraten Sie mit folgender Zielsetzung

  • Vermeidung von Gerichtsverfahren und hohen Prozesskosten (Schadensbegrenzung)
  • Abwehr oder Reduzierung von Abmahngebühren und Schadensersatz (Schadensminderung)
  • Vermeidung von hohen Vertragsstrafen (Schadensvorbeugung)

So können wir Ihnen weiterhelfen

  • Abwehr von Abmahnungen wegen unerlaubter Fotonutzung oder fehlender Fotografennennung 
  • Beantwortung der Abmahnung und Abgabe einer alternativen Unterlassungserklärung
  • Beratung, wie man Vertragsstrafen durch unabsichtliche Verstöße vermeidet
  • Verteidigung gegen Klagen auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Lizenzschadensersatz

Falls Sie eine Berechtigungsanfrage oder bereits eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Rufen Sie uns an unter 089 - 520 469 81 oder schicken Sie die Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer an info@dr-ingeschneider.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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