Abmahnung Frommer Legal für Image Professionals, August Image und Great Bowery GmbH wegen Fotonutzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Berechtigungsanfrage bzw. eine Abmahnung der der Kanzlei Frommer Legal (Frommer Rechtsanwalts PartG mbH) wegen unerlaubter Nutzung einer Fotografie erhalten? In diesem Fall sollten Sie keinesfalls selbst antworten, sondern sogleich einen eigenen Anwalt einschalten. 

Die Fotoabmahnungen von Frommer Legal sind unbedingt ernst zu nehmen. Reagiert man nicht oder nicht richtig, kann es zu einem Gerichtsverfahren mit sehr hohen Anwalts- und Gerichtskosten kommen. 

Frommer Legal spricht seit Jahren immer wieder Abmahnungen wegen ungenehmigter Foto-Nutzung aus, z. B. für

  • Image Professionals GmbH
  • Stock Food GmbH
  • August Image LLC
  • Great Bowery GmbH

Was wird mit der Abmahnung verlangt?

Frommer Legal fordert derzeit oft zunächst in einem Schreiben Auskunft zur Lizenzierung des Bildmaterials (sog. Berechtigungsanfrage) und (ggfls. erst im nächsten Schritt) im Wege einer kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnung Unterlassung der unerlaubten Bildnutzung unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Lizenzschadensersatz nach den MFM-Tarifen und die Erstattung der Abmahnkosten. Dabei belaufen sich die Geldforderungen nicht selten auf mehr als 2.500,00 Euro für ein Foto. In vielen Fällen wird zunächst auch nur Auskunft über die Nutzungsdauer des Bildmaterials gefordert und erst danach die Höhe des Schadensersatzes bekannt gegeben.

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Wirft man Ihnen vor, fremdes Bildmaterial unerlaubt genutzt zu haben, müssen Sie nicht alles akzeptieren, was in den Schreiben verlangt wird. Sie sollten aber auf jeden Fall fristgerecht reagieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Klage erhoben wird. 

Wir beraten Sie mit folgender Zielsetzung

  • Vermeidung von Gerichtsverfahren und hohen Prozesskosten (Schadensbegrenzung)
  • Abwehr oder Reduzierung von Abmahngebühren und Schadensersatz (Schadensminderung)
  • Vermeidung von hohen Vertragsstrafen (Schadensvorbeugung)

So können wir Ihnen weiterhelfen

  • Abwehr von Abmahnungen wegen unerlaubter Fotonutzung oder fehlender Fotografennennung 
  • Beantwortung der Abmahnung und Abgabe einer alternativen Unterlassungserklärung
  • Beratung, wie man Vertragsstrafen durch unabsichtliche Verstöße vermeidet
  • Verteidigung gegen Klagen auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Lizenzschadensersatz

Falls Sie eine Berechtigungsanfrage oder bereits eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Rufen Sie uns an unter 089 - 520 469 81 oder schicken Sie die Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer an info@dr-ingeschneider.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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