Abmahnung für EuroVideo durch Waldorf Frommer wegen Filesharing: „Die Frau in Gold“ oder „Sniper“

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung für die EuroVideo Medien GmbH durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an den Werken „Die Frau in Gold“ oder „Sniper: Special Ops“ erhalten? – Keine Sorge, wir können Ihnen gut helfen! 

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München, kennen die Anwälte von Waldorf Frommer bestens und haben täglich mit diesen zu tun. 

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und wissen genau, was zu tun ist. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.

In dieser gehen wir mit Ihnen gemeinsam die Abmahnung durch und besprechen die Erfolgsaussichten in Ihrem konkretem Fall. Wir zeigen Ihnen auf, wie wir Sie verteidigen und was Sie nun beachten müssen. 

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei Waldorf Frommer vertreten.

Wer ist Waldorf Frommer eigentlich und was verlangen sie von Ihnen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine der „marktführenden” Kanzleien in Deutschland. Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung bzw. Filesharing. Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz, sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 615,00 (Serien) oder € 915,00 (Filme). Sie haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebotes, von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie massenweise zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Worauf begründet sich der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnungen von Waldorf Frommer u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) zulasten der Mandantschaft von Waldorf Frommer, z. B. EuroVideo Medien GmbH vorgenommen haben soll. 

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent oder Popcorn Time einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben.

Diese Portale bedienen sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und sie sehen nur scheinbar wie ein Streaming-Portal aus.

Genau dieser Upload von Filmen oder Serien wird durch Waldorf Frommer im Auftrag der EuroVideo Meiden GmbH abgemahnt.

Was sollten Sie nun tun und was nicht?

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Wie wir helfen

Aus unserer Erfahrung von tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Kontaktieren Sie uns also gerne zu einer kostenlosen Erstberatung und lassen Sie sich helfen!

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir helfen Ihnen!

Rechtsanwalt 

Georg Schäfer



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