Abmahnung Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für Ralph Schneider | Hilfe hier!

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Ralph Schneider mahnt angebliche Konkurrenten auf eBay ab – Nicht zahlen, nicht unterschreiben!

Sie haben eine Abmahnung der Berliner Kanzlei HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für Herrn Ralph Schneider aus Köln erhalten, weil Sie angeblich gewerblicher Verkäufer auf eBay sind und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen haben? Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen abgeben und Anwaltskosten in Höhe von € 1.358,86 brutto an Herrn Schneider erstatten? Lesen Sie hier weiter, ob diese Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist und welche Möglichkeiten Sie haben, sich gegen die Forderungen zu verteidigen. Das Hauptaugenmerk der Verteidigungsstrategie ist dabei auf die gefährliche Unterlassungserklärung zu legen.

Ständige Abmahnungen von Ralph Schneider

Seit Monaten vertritt die Kanzlei HvLS den Unternehmer Ralph Schneider im Bereich Wettbewerbsrecht. Dieser Unternehmer sei laut Abmahnung ein Verkäufer von Begleitprodukten und Merchandisingartikeln von Getränkeherstellern, die er über die Website www.markenglas.de veräußert.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, sie würden auf eBay ebenfalls Begleitprodukte oder Merchandiseartikel verkaufen und dabei gegen geltendes Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Aufgrund der Art und des Umfangs der Verkaufstätigkeit der Abgemahnten auf eBay seien diese als gewerbliche Verkäufer einzustufen, sodass das UWG auf diese Unternehmen Anwendung finde. Folglich seien diese Mitbewerber verpflichtet, sich an geltendes Wettbewerbsrecht zu halten, was nicht der Fall sei.

Insbesondere werden den abgemahnten Unternehmen folgende Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht vorgeworfen:

  • § 5 Impressumspflicht
  • Informationspflichten der Artikel 246 c und 246 a EGBGB
  • Keine Informationen über das Widerrufsrecht
  • Keine Informationen über EU Online-Streitbeilegungsplattform

Sind die Vorwürfe gerechtfertigt?

1) Gewerbliche Tätigkeit: Zunächst werden sich einige Betroffene wundern, dass man sie rechtlich als gewerbliche Verkäufer einstuft. Indizien für eine solche Einstufung sind mehrere Verkäufe pro Monat und Verkäufe von gleichartigen, insbesondere neuen Produkten. In der Regel verkaufen Privatpersonen keine neuen Produkte, jedenfalls nicht mehrere. Der Bundesgerichtshof sieht jedenfalls eine gewerbliche Tätigkeit bereits dann, wenn der Verkäufer planmäßig und über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt erbringt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei überhaupt nicht erforderlich. So kann auf diese Weise z. B. eine Privatperson, die eine Sammlung von Produkten durch monatelanges Anbieten und Abverkaufen abstößt, genauso gewerblich tätig sein wie ein Erbe, der über Monate hinweg einen Hausrat durch ständige Verkäufe auflöst.

2) Wer geschäftsmäßig, also gewerblich, tätig ist, der unterliegt den strengen Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Hierzu gehört die Impressumspflicht gem. § 5 TMG. Jeder gewerbliche Verkäufer muss klarstellen, mit wem das Geschäft abgeschlossen wird. Hierzu gehören z. B. Rechtsform und eine ladungsfähige Anschrift des Verkäufers, insbesondere Vornamen und Namen. Fehlt eine dieser Angaben, kann ein Verstoß gegen § 5 TMG vorliegen.

Außerdem ist ein geschäftsmäßig Handelnder verpflichtet, gem. Art. 246 c und 246 a EGBGB vor Vertragsschluss genau darzustellen, wie der Vertrag mit dem Käufer zustande kommt.

Ein Klassiker des Abmahngeschäfts ist das Rügen einer komplett fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung samt Musterwiderrufsformular. Wer gewerblich anbietet, muss dem Käufer das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht einräumen. Andernfalls nimmt der Käufer eventuell von einem Widerruf Abstand und beeinträchtigt hierdurch den Mitbewerber, der leer ausgeht.

Seit Anfang ist außerdem ein Verstoß gegen die neue Hinweispflicht ein Abmahnklassiker, wonach Verbraucher auf ein neu geschaffenes Online-Streitbeilegungsverfahren der EU hinweisen müssen, und zwar einschließlich eines Links zu der Website https://ec.europa.eu/consumers/odr (sog. „OS-Plattform“). Die Angabe dieser URL ist Pflicht, sie muss als klickbarer Link ausgestaltet sein. Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor (so z. B. OLG München, Urteil vom 22.09.2016, Az. 29 U 2498/16; LG Bochum, Urteil vom 31.03.2016, Az. 14 O 21/16; OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017, Az. 9 W 426/16, so im Ergebnis auch OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 03.08.2017, Az. 4 U 50/17; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18)

Was tun nach Erhalt der Abmahnung von HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für Herrn Ralph Schneider?

Bedenken Sie, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung bei jedem einzelnen Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 auslösen kann. Man kann sich daher mit einer solchen (modifizierten) Unterlassungserklärung schnell finanziell ruinieren. Wir raten unseren Mandanten, die weiterhin auf ebay verkaufen wollen, oft dazu, selbst dann, wenn die Vorwürfe gerechtfertigt sind, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte der Abmahner dann tatsächlich eine einstweilige Verfügung beantragen, so kostet die in der Regel nur einen Bruchteil einer einzigen Vertragsstrafe. Wer ohnehin nicht vorhat, noch weiterhin auf ebay zu verkaufen, kann nach anwaltlicher Beratung selbstverständlich eine Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abgeben. Im Einzelnen ist die Sache kompliziert und kein Fall ist wie der andere.

Kostenlose Erstberatung und bundesweite Vertretung nutzen

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter der rechts oben auf unserem Profil angegebenen Telefonnummer an, wenn auch Sie eine Abmahnung von HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für Herrn Ralph Schneider erhalten haben. Wir vertreten seit 15 Jahren bundesweit Unternehmen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aller Art. Gerne werden wir auch für Sie tätig.

Weitere Informationen, unsere Telefonnummer sowie ein Kontaktformular finden Sie unter https://www.abmahnungs-abwehr.de/haemmerling-von-leitner-scharfenberg-abmahnung-ralph-schneider/

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Ihr Team der Anwaltskanzlei Hechler.


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