Abmahnung Heuking Kühn Lüer Wojtek für Mixcover GmbH wegen Fotonutzung erhalten?

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Bildrecht / Fotorecht – Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Düsseldorf im Auftrag der Firma Mixcover GmbH erhalten, in denen Ihnen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Fotos im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben? Wie sollte man als betroffener Abgemahnter in einem solchen Fall reagieren?

Abmahnung Mixcover GmbH - was wird gefordert?

Gegenwärtig versenden die für urheberrechtliche Abmahnungen bekannten Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek Abmahnschreiben im Auftrag der Firma Mixcover GmbH aus Hamburg.  Die Firma stellt Zubehörteile für den Thermomix her und vertreibt diese. Es geht in der Abmahnung um die nicht gestattete Nutzung von Produktfotos, an denen diese Firma ausschließliche Rechte haben soll.

Neben der Beseitigung (Löschung) des Bildmaterials fordern die abmahnenden Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung. Zudem wird (zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen) Auskunft über die Bildernutzung sowie der Ersatz der Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 27.000,00 € gefordert.

Wie soll man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?

Urheberrechtliche Abmahnungen sollten keinesfalls einfach ignoriert werden. In sehr vielen Fällen sind die Ansprüche zumindest dem Grunde nach berechtigt. Gerade im Bereich des Dropshipping ist es nicht selten, dass  entsprechende Dropshipping-Software automatisch urheberrechtliches Bildmaterials einbindet. Wenn die gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen, droht in der Regel eine Klageerhebung. Dies ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden. 

Ebenso fahrlässig ist es jedoch, die solchen Abmanungen üblicherweise beiliegende, vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Zuerst wäre zu prüfen, ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen, und ob die Abmahung vielleicht aus anderen Gründen unberechtigt oder unwirksam ist. Außerdem verpflichtet man sich in vorformulierten Erklärungen nicht selten zu mehr als man tatsächlich müsste. So können Unterlassungserklärungen, selbst wenn die Vorwürfe dem Grunde nach zutreffen, die Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender abgegeben werden als vom Abmahner gewünscht. Auch birgt die übereilte Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht selten die Gefahr von hohen Vertragsstrafeansprüchen, zum Beispiel wenn die fraglichen Fotos nicht restlos gelöscht wurden. 

Wir empfehlen, sich hierzu anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Angelegenheit auf eine möglichst risikoarme Weise zu beenden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheber- und Medienrechts.


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